Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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der von dem O.A. Gerichte Saulgau 
gegen ihn geführten Untersuchung we- 
gen zweier complottmäßig verübter, 
durch Einsteigen und Einbrechen quali- 
ficirter und zum Theil großer Diebstähle 
und anderer Vergehen, neben dem Er- 
sat seiner Verhafts= und eines Theils 
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an den Untersuchungs-Kosten zu zwei 
und einhalbjähriger Festungs-Ar- 
beitsstrafe, und für den Fall, daß in 
Folge der zu Regulirung seiner Hei- 
maths-Verhältnisse weiter eingeleiteten 
Communikationen derselbe als ein In- 
länder zu betrachten wäre, zu nachheri- 
ger anderthalbjähriger Einsperrung 
in dem Zwangs-Arbeitshause zu Ulm, 
im entgegengesesten Falle aber zur 
Ausweisung aus dem Königreiche nach 
erstandener Strafe unter Straf-An- 
drohung für den Wiedereintritt; 
. Matthäus Speth, von Blltzenreute, 
O.A. Ravensburg, wegen großen und 
durch die Art seiner Verübung ausge- 
zeichneten Betruges zu sieben monat- 
licher Festungs-Arbeitsstrafe und zu 
Erstattung sämtlicher Untersuchungs- 
Kosten, und 
10. der suspendirte Polizeidiener Andreas 
Bildstein, von Saulgau, wegen Kör- 
per-Verlezung, neben Verfällung in 
seine Verhafts-sämtliche Untersuchungs- 
und die Kur-Kosten der Verwundeten, 
zur Entsehung von seiner Stelle als 
Polizeidiener, Unfähigkeits-Erklärung 
zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes 
und zu sechsmonatlicher Fe#tungs- 
strafe verurtheilt. 
Den ::. Mai wurde:t 
1. der vormalige Gemeinde-Pfleger Jo- 
seph Renz, von Ochsenhausen, O. A. 
Biberach, wegen Unterschlagung, neben 
Unfähigkeits-Erklärung zu Bekleidung 
jedes öffentlichen Amtes und Verfäl- 
lung in den Schadens= und Kosten- 
Ersatz, zu einer fün fmonatlichen 
Festungsstrafe verurtheilt. 
Den 36. Mai wurde: 
12. Michael Schreivogel, von Aufho- 
fen, O. A. Wiblingen, wegen thärlicher 
Mißhandlung eines Polizeidieners, und 
wiederholten Vagirens, neben dem Ko- 
sten-Ersabe, zu sechomonatlicher 
Festungs-Arbeitsstrafe mit Willkomm 
und nachheriger Einsperrung in das 
Zwangs-Arbeitshaus zu Ulm, bis zu 
erprobter Besserung, wenigstens aber 
auf die Dauer von sechs Monaten, 
und 
15. Anna Varbara Schanzel, von Og- 
genhausen, O. A. Heidenheim, auf den 
Grund der bei dem O. A. Gericht Ulm 
gegen sie gepflogentn Untersuchung, we-
	        
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