Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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gekassen wird, wenn man gegen diese 
Fideicommiß-Eigenschaft ohne Ag- 
naten-Consens einen besondern Credit 
auf diese Güter radicirt här#e. 
Da wo zum Bestand und zu der 
Rechtskraft der Familien-Fideicem- 
misse besondere landesherrliche Bestaͤ- 
tigung erforderlich ist, wäre diese zu 
gleicher Zeit zu imploriren. 
¶) Es ist zwar in der Familie von Ver- 
lichingen von alten Zeiten herkömm- 
lich, daß einer Tochter 2ooofl. Heirath- 
gut und Aussteuer, 175 bis v50 fl. 
jfährliche Depurat-Gelder bis zu ihrer 
Verheirathung, von den im väterli- 
chen Erbe süccedirenden Brüdern oder 
Agnaten, und den Wittwen ein Wit- 
thum von etwa 600 fl. ausgesetzt wer- 
denz allein da sich die Zeiten sehr geän- 
dert haben, und die Preise aller Le- 
bens-Bedürfnisse sehr gestiegen sind: 
so halte ich diese Abfertigung der 
Töchter und Wittwen in der Regel 
heut zu Tage für zu gering und ich 
bin des Dafärhaltens, daß meine 
Söhne und so auch meine weitere 
männliche Nachkommen hierüber eine 
besondere Uebereinkunft nach Maß- 
der Anzahl der zu verforgenden Töch- 
ter und Wittwen unter Beirath ver- 
ständiger Freunde und Verwandten 
treffen, und sich hierin nicht genau 
an die alte Observanz binden — und 
daß meine Söhne ihren Wittwen 
wenigstens ein Witthum von Soossl. 
und ihren Töchtern wenigstens Jol. 
Deputat-Gelder und Heirathgüter, 
die sich über sooo fl. und wenigstens 
auf dreitausend Gulden belaufen, 
aussetzen sollten. 
b.) Etenso ist auch meine Meinunz, 
daß wenn eine Branche von meb 
nen drei Shhnen im Mannsstamm 
erlöschen, und nur weibliche Descen- 
denz vorhanden seyn sollte, dieser für 
ibren Abtritt des väterlichen Fidei- 
commift-Antheils eine solche Absin“ 
dungs- Summe vertragsmäßig aus 
gesebt werden solle, welche mit dem 
Erbe in einem angemessenen Verh lt- 
nisse steht, und ohne dem Flor und 
Wohlstand des Mannsstamms wehe 
zu thun, doch auch diesen abgefum 
denen weiblichen Descendenten ein 
anständige Eristenz und Versorgung 
sichern kann. Ich will hierin nichts 
festseczen, versehe mich aber zu mei- 
nen Söhnen und ihren Nachkommen, 
daß sie diese Tendenz gehörig aufsah 
gabe ihres Besitzthume ihrer übrigen 
Glücksgüter und mit billiger Berück- 
sichtigung aller Reben-Umstände und
	        
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