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gekassen wird, wenn man gegen diese
Fideicommiß-Eigenschaft ohne Ag-
naten-Consens einen besondern Credit
auf diese Güter radicirt här#e.
Da wo zum Bestand und zu der
Rechtskraft der Familien-Fideicem-
misse besondere landesherrliche Bestaͤ-
tigung erforderlich ist, wäre diese zu
gleicher Zeit zu imploriren.
¶) Es ist zwar in der Familie von Ver-
lichingen von alten Zeiten herkömm-
lich, daß einer Tochter 2ooofl. Heirath-
gut und Aussteuer, 175 bis v50 fl.
jfährliche Depurat-Gelder bis zu ihrer
Verheirathung, von den im väterli-
chen Erbe süccedirenden Brüdern oder
Agnaten, und den Wittwen ein Wit-
thum von etwa 600 fl. ausgesetzt wer-
denz allein da sich die Zeiten sehr geän-
dert haben, und die Preise aller Le-
bens-Bedürfnisse sehr gestiegen sind:
so halte ich diese Abfertigung der
Töchter und Wittwen in der Regel
heut zu Tage für zu gering und ich
bin des Dafärhaltens, daß meine
Söhne und so auch meine weitere
männliche Nachkommen hierüber eine
besondere Uebereinkunft nach Maß-
der Anzahl der zu verforgenden Töch-
ter und Wittwen unter Beirath ver-
ständiger Freunde und Verwandten
treffen, und sich hierin nicht genau
an die alte Observanz binden — und
daß meine Söhne ihren Wittwen
wenigstens ein Witthum von Soossl.
und ihren Töchtern wenigstens Jol.
Deputat-Gelder und Heirathgüter,
die sich über sooo fl. und wenigstens
auf dreitausend Gulden belaufen,
aussetzen sollten.
b.) Etenso ist auch meine Meinunz,
daß wenn eine Branche von meb
nen drei Shhnen im Mannsstamm
erlöschen, und nur weibliche Descen-
denz vorhanden seyn sollte, dieser für
ibren Abtritt des väterlichen Fidei-
commift-Antheils eine solche Absin“
dungs- Summe vertragsmäßig aus
gesebt werden solle, welche mit dem
Erbe in einem angemessenen Verh lt-
nisse steht, und ohne dem Flor und
Wohlstand des Mannsstamms wehe
zu thun, doch auch diesen abgefum
denen weiblichen Descendenten ein
anständige Eristenz und Versorgung
sichern kann. Ich will hierin nichts
festseczen, versehe mich aber zu mei-
nen Söhnen und ihren Nachkommen,
daß sie diese Tendenz gehörig aufsah
gabe ihres Besitzthume ihrer übrigen
Glücksgüter und mit billiger Berück-
sichtigung aller Reben-Umstände und