Full text : Die Gründung des Deutschen Ordenstaates in Preußen.

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Johannes  von  Linda,")  dem  Unheil  zu  wehren  und  in's  Mittel
zu  treten.  Sie  setzten  sich  mit  den  Rittern  und  mit  Christian  in  Verbindung
  und  ihren  gemeinsamen  Bemühungen  gelang  es,  beide  zur
Nachgiebigkeit  und  zur  Versöhnung  zu  stimmen.  Der  Bischof  milderte
seine  Forderungen  in  sofern,  als  er  das  Kulmische  dem  Orden  zu
Lehen  übertragen  wollte,  wogegen  die  Ritter  bereit  waren,  den
Bischof  als  ihren  Lehnsherrn  anzuerkennen  und  ihm  Preußen  zu  erobern.
  So  kam,  unter  Vermittlung  der  beiden  Aebte  Heinrich  und
Johannes,  im  Januar  1230  zu  Leßlau  zwischen  Christian
  und  dem  Orden  folgender  Lehnsvertrag  ½)  zu
Stande:

dioecesi  Gnesnensi.  Der  Abt  Heinrich  wird  auch  in  einer  Urkunde  vom  Jahre
1233  erwähnt  bei  Dreger.  u.  94.  (des  neuen  Cod.  Pom.  depl.  von  Hasselbach,
  Kosegarten  und  v.  Medem  Bd.  I.  u.  204.).  #gl.  Nacrynskcod.
dipl.  maior.  Pol.  pg.  32.  Nach  dem  Chron.  Alberici  pg.  444—445.  hat,
kurz  vor  dem  Beginn  der  Wirksamkeit  Christians,  im  Jahre  1207  der  Abt'  Gock-Jr#dus
  de  Lupina  in  Polonia  im  Preußischen  das  Christenthum  gepredigt;  doch
wurde  sein  Begleiter,  der  Mönch  Philippus,  von  den  Heiden  getödtet  und  so  wahrscheinlich
  er  selbst  zur  Rückkehr  gezwungen.

1260)  Es  läge  nahe,  einen  Schreibfehler  in  diesem  Namen  zu  finden  und  statt
Lda  lieber  Iida  (Neuer  Cod.  Pom.  dipl.  I.  u.  118.),  den  Namen  eines  berühmten
  Pommerischen  Cistercienserklosters,  zu  lesen.  Doch  dessen  Entlegenheit  läßt  dies
nicht  wohl  zu.  Wir  haben  Linda  näher  an  der  Weichsel  zu  suchen;  es  ist  Lencka
in  Cujavien,  wie  es  in  dem  Vertrage  Kasimirs  von  Cujavien  mit  dem  Orden  im
Fahre  1252  heißt.  Vgl.  Cod.  d.  Pruss.  I,  90.  —  Von  dem  Pommerischen  Ilda
erscheint  allerdings  in  einer  Urkunde  des  Jahres  1234  (Dreger  n.  100.)  ein  Jo-Annnes
  Abbas.

127)  Acta  Bor.  I,  406.  Unfre  Urk.  15.  Diese  überaus  wichtige  Urkunde
bat  gar  seltsame  Schicksale  von  den  Geschichtschreibern  des  Ordens  erfahren  müssen.
Der  Aheinische  Ordenskomthur  4s  Mal,  Histoire  de  I  Ordre  Teutonilque  T.  I.
p.  232.  und  Kotzebue,  Preußens  ältere  Gesch.  I,  377.  haben  sie  „nicht  recht
verstanden“  (Voigt,  II,  201.),  vielleicht  mit  ihrer  Vorstellung  vom  Orden  nicht
vereinigen  können  und  deßhalb  nicht  für  ächt  halten  wollen.  Lukas  David
II,  42.  sah  in  ihr  Nichts,  als  eine  Abtretung  des  Kulmerlandes  an  den  Orden,
gestand  jedoch,  er  wisse  die  Urkunde  mit  den  folgenden  nicht  ganz  zu  vereinigen.
Baczko,  Gesch.  Pr.'s  I,  141.  übersah  die  wichtigste  Bestimmung  des  Vertrags,
bemühte  sich  auch  nicht,  genauer  in  die  Verhältnisse  einzugehen.  Voigt,  II,