68
Johannes von Linda,") dem Unheil zu wehren und in's Mittel
zu treten. Sie setzten sich mit den Rittern und mit Christian in Verbindung
und ihren gemeinsamen Bemühungen gelang es, beide zur
Nachgiebigkeit und zur Versöhnung zu stimmen. Der Bischof milderte
seine Forderungen in sofern, als er das Kulmische dem Orden zu
Lehen übertragen wollte, wogegen die Ritter bereit waren, den
Bischof als ihren Lehnsherrn anzuerkennen und ihm Preußen zu erobern.
So kam, unter Vermittlung der beiden Aebte Heinrich und
Johannes, im Januar 1230 zu Leßlau zwischen Christian
und dem Orden folgender Lehnsvertrag ½) zu
Stande:
dioecesi Gnesnensi. Der Abt Heinrich wird auch in einer Urkunde vom Jahre
1233 erwähnt bei Dreger. u. 94. (des neuen Cod. Pom. depl. von Hasselbach,
Kosegarten und v. Medem Bd. I. u. 204.). #gl. Nacrynskcod.
dipl. maior. Pol. pg. 32. Nach dem Chron. Alberici pg. 444—445. hat,
kurz vor dem Beginn der Wirksamkeit Christians, im Jahre 1207 der Abt' Gock-Jr#dus
de Lupina in Polonia im Preußischen das Christenthum gepredigt; doch
wurde sein Begleiter, der Mönch Philippus, von den Heiden getödtet und so wahrscheinlich
er selbst zur Rückkehr gezwungen.
1260) Es läge nahe, einen Schreibfehler in diesem Namen zu finden und statt
Lda lieber Iida (Neuer Cod. Pom. dipl. I. u. 118.), den Namen eines berühmten
Pommerischen Cistercienserklosters, zu lesen. Doch dessen Entlegenheit läßt dies
nicht wohl zu. Wir haben Linda näher an der Weichsel zu suchen; es ist Lencka
in Cujavien, wie es in dem Vertrage Kasimirs von Cujavien mit dem Orden im
Fahre 1252 heißt. Vgl. Cod. d. Pruss. I, 90. — Von dem Pommerischen Ilda
erscheint allerdings in einer Urkunde des Jahres 1234 (Dreger n. 100.) ein Jo-Annnes
Abbas.
127) Acta Bor. I, 406. Unfre Urk. 15. Diese überaus wichtige Urkunde
bat gar seltsame Schicksale von den Geschichtschreibern des Ordens erfahren müssen.
Der Aheinische Ordenskomthur 4s Mal, Histoire de I Ordre Teutonilque T. I.
p. 232. und Kotzebue, Preußens ältere Gesch. I, 377. haben sie „nicht recht
verstanden“ (Voigt, II, 201.), vielleicht mit ihrer Vorstellung vom Orden nicht
vereinigen können und deßhalb nicht für ächt halten wollen. Lukas David
II, 42. sah in ihr Nichts, als eine Abtretung des Kulmerlandes an den Orden,
gestand jedoch, er wisse die Urkunde mit den folgenden nicht ganz zu vereinigen.
Baczko, Gesch. Pr.'s I, 141. übersah die wichtigste Bestimmung des Vertrags,
bemühte sich auch nicht, genauer in die Verhältnisse einzugehen. Voigt, II,