Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Nro. 40. 
Königlich Württembergtsches 
Staats-= und Regierungs-Blatt. 
  
Donnerstag, den 31. Juli 1833. 
  
L Unmittelbare Könisliche Dekrete. 
Keine. 
1U. Verfügungen der Departenents. 
Des Justiz-Departements. 
Dle in dem Monat Juni 1823 von den Gerichtshdfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntmiste 
betreffend. 
In dem verflossenen Monat Juni sind von saͤmtlichen Gerichtshoͤfen des Koͤ- 
nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen be- 
merkt wird, daß nur solche Urtheile der Criminal-Gerichts= Stellen in das Staats- 
und Regierungs-Blatt aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche 
Freiheirs= Strafe erkannt, oder die Dienst- Entfernung eines Staats= oder Commun= 
Dieners verfügt wird. 
A) Obertribunal. 
I. Criminal-Senat. 
Den 7. Juni wurde: Reckarsulm, das von dem Gerichtshose 
. in der Rekurssache des Jung Andreas zu Eßlingen unterm 31. December 182 
Arnold, Bauren von Hagenbach, O. A. wider ihn gefällte (S. 8# des Reg. Blatts
	        
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