Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

von 18-3 eingeräckte) Straf-Erkenntniß 
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abgeändert, Rekurrent sofort wegen des 
gegen ihn erhobenen Verdachts eines 
Pflegschafts -Cassen -Rests und wegen 
fälschlicher Angabe eines erlittenen 
Raubs zum Behuf der Verdeckung die- 
ses Rests, auch wegen versuchter Beste- 
chung öffentlicher Diener von der In- 
stanz entbunden; dagegen wegen zeitli- 
cher Verwendung kleiner, indessen wie- 
der ersehter Summen pflegschaftlicher 
Gelder in eigenen Rutzen und verbots- 
widriger Geschenkreichung an Kénigl. 
Beamte, neben Bezahlung sämtlicher 
Kosten und Confiskation der Geschenke 
zum Besten des Armen-Fonds des Amts- 
sitzes zu vier wöchiger Gefängnißstrafe 
verurtheilt. 
Den 10. Juni wurde: 
2. in der Rekurssache des Leonhard Kuͤb- 
ler, von Heutingsheim, O. A. Ludwigs- 
burg, das von dem Gerichtshofe zu Eß- 
lingen unterm 3. Oktober 1882 wegen 
Theilnahme an einem großen und quali- 
ficirten Diebstahl, wegen Verbreitung 
grundloser, ehrenrühriger Bezüchte ge- 
gen gegen den Schultheißen und wegen 
grober Verunglimpfung des Inquiren= 
ten, so wie wegen einiger weiterer Ver- 
gehen — wider denselben gefällte (S. 
85: des Reg. Blatts von 183; einge- 
gerückte) Straf-Erkenntniß unter Ver- 
urlheilung des Rekurrenten in die Kosten 
zweiter Instanz bestätigr. 
Den 14. Juni wurde: 
3. in der Rekurssache des Christian Frie- 
drich Trautwein, von Befigheim, das 
von dem Gerichtshofe zu Eßlingen un- 
term 29. v. M. wegen wiederholten Va- 
girens gefällte (S. 40y des Reg. Blatts 
von 18-3 eingerückte) Straf-Erkennt- 
nitß unter Verurtheilung des Rekurren- 
ten in die Kosten zweiter Instanz be- 
staͤtigt. 
II. Cioil-Senat. 
Unter dem 9. Juni wurden: 
1, in der Ationssache von dem Gerichtshofe 
zu Eßlingen zwischen dem Banquier Frei- 
herrn v. Süskind zu Augsburg, Luten, 
Aten, nun Anten, sodann dem Handels- 
mann Uhl zu Sturtgart und andern 
Eläubigern der Kaufmann Enslinschen 
Wittwe allda, Mit-Luten, Anten, nun 
Aten, Lokation einer Bürgschafts-For- 
derung betreffend, die Erkenntnisse der 
nächst vorigen Instanz vom . Serrem- 
ber 1830 und ##. Juli 1833 unter Ver-
	        
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