Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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ihrem  Wohnerte.  und  wegen  zweier
Diebstähle,  wovon  der  eine  ausgezeichnet
und  der  andere  qualisicirt  und  wiederholt
ist,  neben  dem  Ersatze  des  Schadens
und  Bezahlung  der  Untersuchungs-Kosten
  zu  siebenmonatlicher  Zuchthausstrafe
  verurtheilt.  "
Am  2:6.  Juni  wurden  verurtheilt:
35.  auf  den  Grund  einer  von  dem  O.A.
Gerichte  Maulbronn  geführten  Untersuchung:

a)  Michael  Nouvel,  unb
b)  Jean  Richardon,  von  Pinache,  wegen
  thaͤtlicher  Widersetzlichkeit  gegen
einen  Waldschuͤtzen,  wegen  im  Complott
derübten  wiederholten  Wald-Ercesses,
und  wegen  durch  Anerbieten  zum  Eid
erschwerter  Lügen  vor  Gericht,  neben
dem  Ersatze  des  Schadens  und  Bezahlung
  ihrer  Arrest=  auch  der  Unterfuchungs-Kosten
  zu  gleichen  Theilen,  Jeder
  zu  viermonatlicher  Festungsstrase;

26.  der  Löwenwirth  Johann  Georg  Eppler,
  von  Markgröningen,  O.A.  Ludwigslurg,

  wegen  gewaltsamer  Widersehlichbeit
  gegen  einen  Landjaäger,  Mißhandlung
  beorderten  Militärs  und  dadurch
  verursachter  Störung  der  böffentlichen
  Ruhe,  neben  dem  Ersatze  des
Schadens  und  Bezahlung  sämtlicher
Untersuchungs-Kosten  zu  fünfmonatlicher
  Festungestrafe.

Am  38.  Juni  wurden  verurtheilt:

à7.  Conrad  Essig,  Tuchmacher  ven  Ludwigsburg,

  wegen  mit  thätlicher  Mithandlung
  verbundener  Widersetlichkeia.

gegen  einen  Landjäger,  neben  Zuscheidung

  von  1  der  Untersuchungs-Kosten
zu  viermonatlicher  Festungsstrafe;

28.  der  zu  Weinsberg  in  Untersuchung  gekommene
  Mezger  =  Pursche  Friedrich
Vogel,  von  Heilbronn,  wegen  versuchter
  Rothzucht,  wegen  Unbotmäßigkeit,
und  frechen  injuribsen  Betragens  vor
Gericht,  neben  Verfällung  in  seine  Arrest=
  Azungs=  und  sämtliche  Unterfuchungs-Kosten
  zu  achtzeheumonatlicher
  Zuchthausstrafe.

2.  Civil-Senalt.

1.  In  der  Ationssache  von  dem  Stadt-Gerichte
  Stungart  zwischen  Heinrike  Mändlen,
  von  Reutlingen,  mit  ihrem  Pfleger,
Kl.,  Antin,  und  dem  Hof-Tanzmeilter

Kautz,  von  Stuttgart,  Bekl.,  Aten,
Ernährung  eines  unehelichen  Enkels  betreffend,
  wurde  vermöge  Beschlusses  vom
11.  April,  ins.  30.  Mai,  das  am  Zo.

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