Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

derbuchs, neben der Verbindlichkeit zum 
Schadens-Ersatz und zu Bezahlung 
seiner Haft= und Untersuchungs-Kosten 
zu einer ein und einhalbjährigen 
Zuchthausstrafe in Gotteszell nebst Will- 
komm und nachheriger Einsperrung in 
ein Zwangs= Arbeitshaus wenigstens 
auf die Dauer von neun Monaten 
verurtheilt. 
Den z0. Juni wurden: 
6 auf den Grund der von dem O. A. Ge- 
richte Tübingen geführten Untersuchung 
gegen die Orts-Vorsteher in Mährin- 
gen, 
#a) der suspendirte Schulhheiß Oberreu- 
ter wegen eines mittelst Urkunden- 
Fälschung verübten Betrugs, so wie 
wegen eines Betrug-Attentats, sodann 
wegen mehrerer Fälschungen, uner- 
laubter Geschenk-Annahme, geführter 
Nebenrechnungen, unvorsichtiger und 
unrichtiger Beurkundungen, Eigen- 
mchtigkeiten und anderer Dienst-Ver- 
gehen, neben Entsetzung von seinem 
Amte und Unfhigkeits -Erklärung zu 
Bekleidung eines öffentlichen Amtes 
zu zwei und einhalbmonatlicher 
Festungs-Arbeitsstrafe innerhalb der 
Festung, so wie zum Schadens-Ersatz 
und zu Bezahlung der Hälfte der Un- 
tersuchungs= Kosien; 
h) der suspendirte Gemeinde = Pfleger 
Bauer, wegen eines mittelst Urkun- 
den-Fälschung verübten Betrugs, s 
wie wegen eines versuchten Betrugs, 
ferner wegen Unterschlagung von Ge- 
meinde-Einnahms-Posten im Gesamt= 
betrag von 1683 fl. 34 kr., wegen meh- 
rerer weiteren Fälschungen, geführter 
Mebenrechnungen, unvorsschtiger und 
unrichtiger Beurkundungen, Eigen- 
mächtigkeiten und anderer Dienst-Ver- 
gehen, neben Entsetzung von seinem 
Amte und Unfähigkeits-Erklärung zu 
Bekleidung eines öffentlichen Amtes 
zu dreimonatlicher Festungs-Ar- 
beitsstrafe innerhalb der Festung, so 
wie zum Ersatz des Schadens und der 
andern Hälfte der Untersuchungs-Ko- 
sten verurtheilt. 
Den :5. Juni wurden verurtheilt: 
7. auf den Grund der vor dem O.A. 
Gericht Horb verhandelten Untersu- 
chung: 
) Joseph Wiesenfath, von Ahldork, 
wegen wiederholten Concubinats, Va- 
girens und Bettelns, neben der Ver- 
bindlichkeit zu Erstattung seiner Haft 
und der Hälfte der Untersuchungs-Ko- 
sten zuesechsmonatlicher Festungs- 
Arbeitsstrafe und nachheriger Einschlic- 
bung in ein Zwangs-Arbeitshaus, we-