Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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öffentlichen Amtes für unfähig erklärt 
und neben Verfällung in den Schadens- 
und Kosten-Ersatz zu achtmonatlicher 
Festungsstrafe mit angemessener Beschäf- 
tigung innerhalb der Festung, und 
Johannes Haug, von Sezingen, O.A. 
Ulm, wegen Entweichung aus dem Ar- 
beitohause, wiederholten polizeiwidrigen 
Herumziehens und anderer Vergehen, ne- 
ben dem Kosten-Ersatz, zu einer Zwangs- 
Arbeitshausstrafe bis zu erprobter Besse- 
rung, wenigstens aber auf die Dauer von 
vier Monaten verurtheilt. 
Den 1:2. Juni wurde: 
gegen Ame Barbara Aknold, von 
Oehhlingen , A Kirchheim, wegen 
S gerschaft und Ent- 
bindung und Aussehung ihres neugebohr- 
nen Kindes, neben Verfällung in den 
Ersatz ihrer Verhafts= und eines ange- 
messenen Theils der Untersuchungs-Ko- 
sten eine neunmonatliche Zuchthaus- 
strafe zu Ludwigsburg erkannt; 
140. auf den Grund der vor dem O. A.Ge- 
richte Waldsee geführten Untersuchung, 
Michael Maier, von Hengen, wegen 
eines großen, jedoch ersetzten Dicbstahls, 
neben Verfällung in den Kosten-Ersaßtz 
zu viermonatlicher Festungs-Arbeits- 
sirafe verurtheilt; 
i1. der Bader, Johann Schmid, von 
Baleringen, O. A. Wiblingen, wegen 
wiederholten, unter besonders erschwe- 
renden Umstaͤnden sich zu Schulden ge- 
brachten Medikastrirens, neben Verfäl- 
lung in sämtliche Untersuchungs-Kosten 
zu einer fünfmonatlichen Festungs- 
Arbeitsstrafe verurtheilt und ihm die 
Ausübung seines Gewerbes auf die 
Dauer eines Jahres untersagt. 
An demselben Tage wurde: 
13 Fidel Reichard, von Gunzenweiler, 
O.A. Tettnang, wegen Körper-Ver- 
letung und wegen Widersetlichkeit zu 
fünfmonatlicher Festungsstrafe ver- 
urtheilt, die Verfügung hinsichtlich der 
Kosich aber vorbehalten, und 
13. der resi ignirte Schultheiß Ulrich Wid- 
mann, in Fulgenstadt, O. A. Saulgau, 
wegen betrüglicher Ueberschätzung des 
Vermögens des Franz Joseph Widmann 
zu vierwöchiger Festungsstrafe ver- 
urtheilt und zu Bekleidung eines öffent- 
lichen Amtes für unfähig erklärt. 
Am 14. Juni wurde: 
14. die von Alt Anton Göppel, zu Kirch- 
dorf. O. A. Leutkirch, wegen Salz-Ein- 
schwärzung verwirkte gesetzliche Geld- 
strafe wegen seiner Vermögensloßigkeit 
verwandelt und derselbe wegen obigen 
Vergehens und wegen versuchter Beste- 
chung eines Landjägers, neben der be-
	        
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