Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

schaften  beziehen,  oder  von  einem  Fache
zu  einem  andern  (namentlich  auch  von
der  niedern  Chirurgie  zur  hoͤhern)
uͤbergehen  wollen,  wird  Freitags  und
Samstags  den  19  und  20.  September
imhiesigen  Gymnasiumvorgenommen.

Allediejenigen,  welche  aufihre  Gesuche
um  Mlassung  zudiesen  Prüfungennicht

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durch  besondere  Erlasse  zurückgewlesen
  werden,  haben  sich  bei  denselben
an  den  dazu  bestimmten  Tagen,  je
Morgens  7  Uhr  pünktlich  einzufinden,
  und  Tags  zuvor  bei  dem  Rector
des  Gymnasiums  zu  melden.
Stmtgart  den  3o.  Juli  16335.
Süskind.

b)  Die  Präfung  für  die  Aufnahme  in  das  Wilzelms,  Stift  (katholischen  Convikt)  betreffend.

Unter  Beziehung  auf  die  Verfügungen
vom  10.  August  1318  (Staats=  und  Regierungs-Vlatt
  Nro.  43)  und  vom  29.
Juli  13::  (Staats=  und  Regierungs-Blatt
vom  vorigen  Jahre,  Seite  543)  wird  bekannt
  gemacht,  daß  die  Prüfung  fär  die
Aufnahme  in  das  Königl.  Wilhelms-Stift
(den  katholischen  Convikt)  in  Tübingen  den
5.  und  4.  September  d.  J.  in  den  Städten

Ellwangen  und  Rottweil  abgehalten  werde.
Diejenigen  Schüler,  welche  auswärtige
Lehr-Anstalten  besucht  haben,  sind  von  den
betreffenden  Pfarrämtern  zu  erinnern,  daß
sie  sich  längstens  am  Tage  vor  der  Prüfung
in  einer  jener  beiden  Städte  bei  dem  Rector
des  Gymnasiums  zu  melden  haben.
Stuttgart  den  30.  Juli  2833.
Süskind.

ß)  Die  Prüfung  für  die  vorläußige  Legitimation  zum  künftigen  Studium  der  katholischen  Theologie
betreffend.

Die  Prüfung  derjenigen  Schüler,  welche
die  in  der  Verordnung  vom  1.  December
1318  (Staats=  und  Regierungs-Blatt
Rro.  3)  bezeichneten  Kenntnisse  erworhen
haben  und  die  vorläufige  Legitimation  zum
künftigen  Studium  der  katholischen  Theologie
  erhalten  wollen,  findet  den  z:.  und
5.  Septembrr  dieses  Jahrs  in  den  Stahdten

  Ellwangen,  Rettweil,  Ehingen  und
Ravensburg  statt.

Zu  dieser  Prüfung  werden  keine  Schüler
  zugelassen,  die  am  1.  September  dieses
  Jahrs  das  16.  Jahr  zurücklegen,  wenn
sie  nicht  bereits  eine  besondere  Erlaubniß
erhalten  haben.

Die  Lehrer  der  inländischen  lateinischen