3.
Mebicastrirens unter erschwerenden Um-
staͤnden gefaͤllte (S. 799 des Reg. Blatts
von 1322 eingeruͤckte) Erkenntniß als
berzichtet zurückgewiesen und derselbs
neben Verurtheilung in die Kosten zwei-
ter Instanz, mit seinem Gesuche um
#stätation propter nova gegen das widr#
ihn gefällte Erkenntniß an den Richter
erster Instanz verwiesen;
is der Rekorssache des Polizeidieners
Andread Bildstein, von Saulgau, das
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von dem Gerichtshofe zu Ulm unterm
21. Mai 1823 gefällte (S. 495 des Reg.
Blatts von 21833 eingerückte) Erkenntni#
Sbgeändert, und sofort erkannt, datß Re-
kurrent wegen mittelst gefährlichen Ge-
brauchs einer Waffe unter erschwerenden.
Umständen verübter grober Real-Inju-
rien und dadurch verschuldeter Körper-
Verletzung mit bleibendem Rachtheile
neben der Verbindlichkeit zu Erstattung
seiner Arrest= Azungs= und Uneersu-
chungs= so wie der Kur-Kosten des Ver-
wundeten von seiner olizeidieners-
Stelle zu entlassen und zu viermonat=
licher Festungsstrase mit angemessener
Beschäftigung zu verurtheilen, auch zum
Ersat der Kosten zweiter Iustanz anzu-
halten sep.
Deu „::. Juli wurde:
in der Rekurssuche des Augustin Ba-
rels, vom Spielbof, O. A. Welzheim,
bas von dem Gerichtshofe in Eßlingen
unterm 0. Mal ½8-:35 wegen wiederhol
ten qualisicirten Diebstahls wider ihn
gefallte (S. 7 des Nes. Blatts von
1823 ei kückt kennt iß unter Ver-
ortheilung des Nrcurremgen in bie Ko#
sten zweiter Instanz bestätigt;
. in der Rekurssache der Juden Salomon
Ottenheimer, von Mühringes, O.
Horb, Jacob Hirsch, von Hochberz
und Benjamin Aron, von Zaberfeld,
D.U. Brackenheim, dann der Babem
Pommer, von Stunggart, der Rekurs
gegen die von dem Gerichtshofe in *--
lingen unterm 3. und 17. Mai 1618
wegen grossen iebstals und beziehungs
weise verbrecherischer Gemeinschast #
einer Jaunerbande, dann fortgesetzur
Wetrügereien und dergl. wider dieselbe
gefällte (S. 47 und 475des Reg. Blaut
eingerückte) Erkenn#tnisse wegen Ma-
gels an elner gegründeten Beschwerte
verworfen und den Rekurrenten die V.
zahlung der Kosten zweiter Instanz auf
erlegt.
Den 19. Tuli wurde:
5. in der Rekurssache der Johanne Krans,
von Kaisersbach, O. A. Welzheim, der
Rekurs gegen das wider dieselbe wetzn
wiederholter Landstreicheret unterm 1.