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Funi 1333 von dem Gerichtshofe zu
Ellwangen gefällte (S. 568 des Reg.
Blatte von 1833 eingerückte) Erkennt-
niß# unter Perurtheilung der Rekurrentin
in die Kosten zweiter Instanz wegen
Mangels an einer gegründeten Be-
schwerde verworfen;
6. in der Rekurssache des Jakob Beck und
Andreas Mannsperger, von Geißin-
gen, O. AlLudwigsburg, der Rekurs gegen
die am 27. Juni und 33. August 1822
wegen verläumderischer Denunciationen
und beziehungsweise deren öffentlicher
Verbreitung wider sie gefällten (S. 505
und 735 des Reg. Blatts von 2831 ein-
gerückten) Erkenntnisse wegen der von
ihnen vor Durchlaufung des für Beru-
fungen aus Rechtsgründen vorgezeichne-
ten Weges höchsten Orts unmittelbar
eingereichten Begnadigungs-Gesuche un-
ser Verurtheilung derselben in den be-
treffenden Theil der dadurch veranlaßten
Kosien als verzichtet zurückgewiesen.
DOen 3a. Juli wurde:
7. das in der Rekurssache des vormaligen
Gemeinde-Raths und Stifstungs-Pfle-
tzers Augustin Grettenberger, von
Affalterbach, O. A. Marbach, wegen
derübter Fälschung, gesetzter Kassenreste
aund anderer Vergehen von dem Ge-
richtshofe zu Etlingen am 29. April
1633 gefällte (S. 388 des Reg. Blatts
von 18133 eingerückte) Erkennmiß hin-
sschtlich der Straf-Bestimmung bestä-
tigt, auch Rekurrent in die in zweiter
Instanz aufgegangenen Kosten verfällt.
Den 36. Juli wurde:
#K. in der Rekurssache der Crescentia Toch-
termann, von Eppishofen, K. Baier-
schen Landgerichts Zusmarshausen und
der Agnes Gebhard, von Eschach, O.A.
Ravensburg, der Rekurs gegen das
von dem Gerichtshofe in Ulm unterm
35. April 1333 wegen Verbindung mir
einer Jannerbande, Theilnahme an de-
ren verbrecherischen Unternehmungen
und wegen anderer Vergehen wider
dieselbe gefällte (S. 4% und 4 10 des
Reg. Blatts von 1333 eingerückte) Ex-
kenntniß wegen Mangels an einer ger
gründeten Beschwerde zurückgewicsen,
und den Rekurrenten die Bezahlung der
Kosten zweiter Instanz auferlegt; eben
so wurde
in der Rekurssache des Johann Alerle,
von Ursewang, O. A. Görpingen, der
Rekurs gegen das wider ihn wegen ge-
waltsamer Widersehlichkeit von dem Ge-
richtshofe in Ulm unterm 30. Aprik 1833
gefällte (S. 414 des Reg. Blatts von
185 eingerückte) Erkenn#if wegen
Mangels an einer gegründeten Be-