Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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Funi 1333 von dem Gerichtshofe zu 
Ellwangen gefällte (S. 568 des Reg. 
Blatte von 1833 eingerückte) Erkennt- 
niß# unter Perurtheilung der Rekurrentin 
in die Kosten zweiter Instanz wegen 
Mangels an einer gegründeten Be- 
schwerde verworfen; 
6. in der Rekurssache des Jakob Beck und 
Andreas Mannsperger, von Geißin- 
gen, O. AlLudwigsburg, der Rekurs gegen 
die am 27. Juni und 33. August 1822 
wegen verläumderischer Denunciationen 
und beziehungsweise deren öffentlicher 
Verbreitung wider sie gefällten (S. 505 
und 735 des Reg. Blatts von 2831 ein- 
gerückten) Erkenntnisse wegen der von 
ihnen vor Durchlaufung des für Beru- 
fungen aus Rechtsgründen vorgezeichne- 
ten Weges höchsten Orts unmittelbar 
eingereichten Begnadigungs-Gesuche un- 
ser Verurtheilung derselben in den be- 
treffenden Theil der dadurch veranlaßten 
Kosien als verzichtet zurückgewiesen. 
DOen 3a. Juli wurde: 
7. das in der Rekurssache des vormaligen 
Gemeinde-Raths und Stifstungs-Pfle- 
tzers Augustin Grettenberger, von 
Affalterbach, O. A. Marbach, wegen 
derübter Fälschung, gesetzter Kassenreste 
aund anderer Vergehen von dem Ge- 
richtshofe zu Etlingen am 29. April 
1633 gefällte (S. 388 des Reg. Blatts 
von 18133 eingerückte) Erkennmiß hin- 
sschtlich der Straf-Bestimmung bestä- 
tigt, auch Rekurrent in die in zweiter 
Instanz aufgegangenen Kosten verfällt. 
Den 36. Juli wurde: 
#K. in der Rekurssache der Crescentia Toch- 
termann, von Eppishofen, K. Baier- 
schen Landgerichts Zusmarshausen und 
der Agnes Gebhard, von Eschach, O.A. 
Ravensburg, der Rekurs gegen das 
von dem Gerichtshofe in Ulm unterm 
35. April 1333 wegen Verbindung mir 
einer Jannerbande, Theilnahme an de- 
ren verbrecherischen Unternehmungen 
und wegen anderer Vergehen wider 
dieselbe gefällte (S. 4% und 4 10 des 
Reg. Blatts von 1333 eingerückte) Ex- 
kenntniß wegen Mangels an einer ger 
gründeten Beschwerde zurückgewicsen, 
und den Rekurrenten die Bezahlung der 
Kosten zweiter Instanz auferlegt; eben 
so wurde 
in der Rekurssache des Johann Alerle, 
von Ursewang, O. A. Görpingen, der 
Rekurs gegen das wider ihn wegen ge- 
waltsamer Widersehlichkeit von dem Ge- 
richtshofe in Ulm unterm 30. Aprik 1833 
gefällte (S. 414 des Reg. Blatts von 
185 eingerückte) Erkenn#if wegen 
Mangels an einer gegründeten Be-
	        
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