Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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holter  gewerbsmäßiger  Unzucht  in  der

Residenzstadr  und  Unterschlagung,  neben
Zuscheidung  ihrer  Arrest=  Azungs=  und
Untersuchungs-Kosten  zu  achtzehenmonatlicher
  Zuchthausstrase  mir
Willkomm  und  nachheriger  Einsperrung
  in  ein  Zwangs=  Arbeitshaus  bis
zu  erprobter  Besserung,  wenigstens  aber
auf  die  Dauer  von  neun  Monatenz
15.  die  Katharine  Sybille  Heinkel,  von
Dettingen,  O.  A.  Urach,  wegen  Vagirens,
  gewerbsmäßiger  Betrügereien,
und  wiederholter  frecher  Lägen  vor  Gericht,
  neben  Bezahlung  der  neuerlich
aufgegangenen  Untersuchungs  -Kosten
öber  die  ihr  unterm  31.  Mal  d.  J.  wegen
  vieler  Betruͤgereien  zuerkannte  einjaͤhrige
  Zuchthausstrafe  noch  zu  weiterer
sechsmonatlicher  Zuchthausstrafe.
Am  17.  Juli:
14.  die  zu  Waiblingen  in  Untersuchung
gekommene  Friederike  Ilg,  von  Buͤrg,
wegen  unter  erschwerenden  Umstaͤnden
veruͤbten  großen  Betrugs,  Faͤlschung
eines  obrigkeitlichen  Zeugnisses,  Concubinats
  und  wiederholter  Unzuchts-Vergehen,
  neben  der  Verbindlichkeit  zum
Ersatze  des  Schadens  und  Bezahlung
ihrer  Arrest-Azungs=  und  Unterfuchungs
  =  Kosten  zu  achtmonatlicher
Zuchthausstrafe;

15.  Friedrich  Kunze,  von  Hohnaker,

O.A.  Waiblingen,  wegen  wiederholten
Vagirens,  Bettelns,  und  wiederholter
Ueberschreitung  der  Confination,  neben
Bezahlung  sämtlicher  Untersuchungs-Kosten
  zu  neunmonatlicher  Zwangs=Arbeitshausstrafe;


16.  auf  den  Grund  einer  von  dem  O.  A.Gerichte

  Maulbronn  gefährten  Untersüchung:


a)Mathlas  Braun,  von  Oelbronn,

wegen  zweier  ausgezeichneter  Diebstähle,
  welche  den  dritten  Diebstahl
ausmachen,  ferner  wegen  versuchter
Nothzucht,  wiederholten  Vagirens,
Angabe  eines  falschen  Namens,  wegen
Bettelns,  verübter  kleiner  Betrügereien,
  auch  wegen  Verläumdung,
zweier  Scortations  =  Vergehen,  und
frecher  Lügen  vor  Gericht,  neben  dem
Kosten=  und  Schadens-Ersatz  zu  zwanzigmonallicher
  Juchthausstrafe  mit
Willkomm  and  Abschied  und  nachheriger
  Einsperrung  in  ein  Zwangs-=Arbeitshaus
  bis  zu.  erprobter  Besserung,
  wenigstens  aber  auf  zehen  Monate;
  ·

b)  Christine  Widmann,  don  Klein-Villars,

  O.  A.  Maulbronn,  wegen
achten  Scortations-Vergehens,  neben
dem  Ersatze  ihrer  Arrest-  und  Azungs-