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holter gewerbsmäßiger Unzucht in der
Residenzstadr und Unterschlagung, neben
Zuscheidung ihrer Arrest= Azungs= und
Untersuchungs-Kosten zu achtzehenmonatlicher
Zuchthausstrase mir
Willkomm und nachheriger Einsperrung
in ein Zwangs= Arbeitshaus bis
zu erprobter Besserung, wenigstens aber
auf die Dauer von neun Monatenz
15. die Katharine Sybille Heinkel, von
Dettingen, O. A. Urach, wegen Vagirens,
gewerbsmäßiger Betrügereien,
und wiederholter frecher Lägen vor Gericht,
neben Bezahlung der neuerlich
aufgegangenen Untersuchungs -Kosten
öber die ihr unterm 31. Mal d. J. wegen
vieler Betruͤgereien zuerkannte einjaͤhrige
Zuchthausstrafe noch zu weiterer
sechsmonatlicher Zuchthausstrafe.
Am 17. Juli:
14. die zu Waiblingen in Untersuchung
gekommene Friederike Ilg, von Buͤrg,
wegen unter erschwerenden Umstaͤnden
veruͤbten großen Betrugs, Faͤlschung
eines obrigkeitlichen Zeugnisses, Concubinats
und wiederholter Unzuchts-Vergehen,
neben der Verbindlichkeit zum
Ersatze des Schadens und Bezahlung
ihrer Arrest-Azungs= und Unterfuchungs
= Kosten zu achtmonatlicher
Zuchthausstrafe;
15. Friedrich Kunze, von Hohnaker,
O.A. Waiblingen, wegen wiederholten
Vagirens, Bettelns, und wiederholter
Ueberschreitung der Confination, neben
Bezahlung sämtlicher Untersuchungs-Kosten
zu neunmonatlicher Zwangs=Arbeitshausstrafe;
16. auf den Grund einer von dem O. A.Gerichte
Maulbronn gefährten Untersüchung:
a)Mathlas Braun, von Oelbronn,
wegen zweier ausgezeichneter Diebstähle,
welche den dritten Diebstahl
ausmachen, ferner wegen versuchter
Nothzucht, wiederholten Vagirens,
Angabe eines falschen Namens, wegen
Bettelns, verübter kleiner Betrügereien,
auch wegen Verläumdung,
zweier Scortations = Vergehen, und
frecher Lügen vor Gericht, neben dem
Kosten= und Schadens-Ersatz zu zwanzigmonallicher
Juchthausstrafe mit
Willkomm and Abschied und nachheriger
Einsperrung in ein Zwangs-=Arbeitshaus
bis zu. erprobter Besserung,
wenigstens aber auf zehen Monate;
·
b) Christine Widmann, don Klein-Villars,
O. A. Maulbronn, wegen
achten Scortations-Vergehens, neben
dem Ersatze ihrer Arrest- und Azungs-