Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

der Kreis-Finanzkammer schriftliche An- 
zeige zu machen, welche sofort an das 
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Finanz-Ministerium mit Bericht einzu- 
senden ist. 
Ob die bisher schon den fürstlichen 
Forst--Verwaltern zugegebenen Forstschrei- 
ber als Forst-Assistenten zu bestätigen 
seyen, hüngt von dem Erbenntnisse des Fi- 
nanz-Ministerium im Einzelnen ab. 
C. 34. der K. Dekl.) 
Fortsetzung. 
. 6#. 
Die amtlichen Verhältmisse dieser Forst- 
Assistenten sind die nämlichen, wie die 
der Assistenten der Königlichen Oberfür- 
ster. Von ihrem Gehalte gilt das Glei- 
che, was oben (KP. 52.) in Beziehung auf 
den Gehalt der fürstlichen Forst-Verwal- 
ter und Förster festgesehbt worden ist. 
C. 34. der K. Dekl.) 
4. Forstamts-Diener. 
AK. 67. 
Fär-die Beforgung der. Geschäfte des 
Amtsdieners wird der Fürst am Sitze 
eines jeden fürstlichen Forst= Verwalters 
die den Umständen nach geeignete Anord- 
nung treffen. G. 34. d. K. Dekl.) 
5. Forst-Gefängnisse. 
C. 63. 
Wenn die fürstlichen Forst-Verwalter 
eines Gefängnisses bedürfen, so sind in 
Ermanglung eigener forstamtlicher Arrest= 
zimmer die fürstlichen Amtmänner schul- 
dig, ihre Polizei= Gefängnisse CK. 39.) 
denselben auf Ersuchen zum gleichfallsigen. 
Gebrauche einzurdumen. 
6. Amts-Aufwand der fömfllichen Forststellen. 
K. 664. 
Alle Kosten, welche die Ausübung der 
Forst= Verwaltung, Forst= und Jagd- 
Polizei und Forst-Gerichtsbarkelt in den 
Bezirken der fürstlichen Forst-Verwalter 
verursacht, sind von den fürstlichen Rent- 
ämtern in gleicher Art, wie in den Königli- 
chen Forst-Bezirken von der Staatskasse, 
zu bestreiten. Dahin gehbren namentlich 
die Gehalte der fürstlichen Forstdienere 
ihre Diäten und Reisekosten, ihr sonfki- 
ger Amts-Aufwand, die ihnen oder ih- 
ren Hinterbliebenen gebührenden Pensio- 
nen, die Einrichtung und Unterhaltung 
der Amts-Wohnungen, Amts-Lokale und 
ferstamtlichen Gefängnisse, die Arrest-- 
Azungs= und Untersuchungs-Kosten der 
Forst-= und Jagd-Frevler. (K. 34. der 
K. Dekl.)
	        
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