Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

waltung von mehr oder minder be- 
deutendem Umfang ist. 
Auch für die Stiftungen werden nach 
Verschiedenheit der Natur und Gröge ihrer 
Einnahmen und Ausgaben verschiedene 
Rechnungs-Formulare von Nutzen seyn. 
Je mehr übrigens diese verschiedenen 
Formulare ihrer speciellen Zwecke un- 
beschadet — in den Grundzügen ihres Or- 
ganismus übereinstimmen, desto mehr 
wird hiedurch die Bearbeitung d.-Rech- 
nungs-Instruktion und die dereinstige An- 
wendung derselben erleichtert. 
Jedes Formular hat einen wirklichen 
Rechnungs-Abschluß und demnach nicht 
blog die Rubriken, sondern auch die Ein- 
träge unter denselben wenigstens beispiels- 
weise zu enthalten; übrigens bleibt es 
dem Verfasser überlassen, die etwa nöthi- 
gen Erldurerungen in einem besondern 
Aufsaßze beizufügen. 
Außer der Rechnung selbst sind ähnliche 
Formulare für die Haupt--Beilagen dersel- 
ben, z. B. für den Jahrs-Etat (Commun- 
Schadens-Projekt,) für die mancherlei Um- 
lagen= und Einzugs-Register, für ein Ab- 
rechnungöobuch und dergleichen, so wie für 
die gewöhnlichsten Partikular-Rechnungen, 
beizufsögen. TIst das Rechnungs-Formu-= 
69 
lar auf die Vorauosehung eines Grund- 
bucho, Prämissenbuchs oder ähnlicher Ver- 
besserungen gegründet, so sind auch diese 
Vorschläge mit Muster-Formularen zu 
belegen. Für die Verrechnung der Kriegs- 
kosien und für den Fall einer abgesonder- 
ten Steuer-Rechnung sind die geeigneten 
Vorschläge anzuhängen. 
Für die gelungensten Entwürfe solcher 
Rechnungs-Formulare werden drei Práä- 
mien von fünfzig, dreißig und zehn 
Dukaten ausgesetzt; für den Fall ei- 
ner nur theilweisen Lösung der Aufgabe 
wird cine angemessene Theilung der Preise 
vorbehnlten. Die Namen der Preis-Em- 
pfänger und der Verfasser der nächst diesen 
lobenswerth gefundenen Entwürfe werden 
öffentlich bekannt gemacht werden. 
Die Preis-Brwerber werden aufgefor- 
dert, ihre Arbeiten spätestens bis zum 
1. Juni d. J. an das Ministerium des 
Innern einzusenden, ohne Rameno-Unter- 
schrift, jedoch mit Beifügung eines Denk- 
spruchs und eines verssegelten Zettels, wel- 
cher (mit demselben Denkspruch bezeich- 
net) den Namen und Wohnort des Ver- 
fassers enthält. 
Stuttgart den 4. Januar 18:5. 
Schmidlin.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.