dem Charakter eines Ober-Kirchenraths,
auch ·
durch hoͤchste Entschließung vom 26.
v. M. das erledigte Diakonat Liebenzell,
im Dekanat Wildbad, dem Pfarr-Vikar
Burk, zu Goͤnningen, Dekanats Tuͤbingen,
gnaͤdigst uͤbertragen.
Unter dem 3. d. M. haben folgende Befoͤrderungen
Statt gefunden:
zu Hauptleuten erster Klasse
sind ernannt:
im siebenren Infanterie = Regimente,
v. Göß, seither Hauptmann zwelter Klasse
des vierten Regiments,
im fünften Infanterie = Regimente,
v. Mühlen, und
im ersten Infanterie = Regimente,
#. Killmaler, beide seither Hauptleute
zwelter Klasse des ersten Regiments;
zu Hauptleuten zweiter Klasse:
im vierten Infanterie = Regimente,
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t. Husuadel, seither Oberlieutenant im
siebenten Regimente,
im ersten Infanterie = Regimente:
v. Stapff, seither Oberlieutenant im
ersten — und
v. Mundorff, seither Oberlieutenant
im zweiten Regimente;
zu Oberlieutenanuts:
im sechsten Infanterie Regimente,
Weisser,
im ersten Infanterie = Regimente,
Wagner, und
im zwelten Infanterie = Regimente,
Faulhaber, sämtlich seither Unterlieutenants
in den genannten Regimentern;
zu Unterlieutenants:
im ersten Infanterie = Regimente,
Guide Hausch, und
im zweiten Infanterie = Regimente,
der seitherige Bataillons = Adjutant des
gedachten Regiments, Steinhilber.
II. Verfügungen der Departementé.
A.) Der Departements der Justiz, des Innern und der Finanzen:
der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen.
Die Personal-Organisation in den Kduigl. Fuͤrsilich Thurn und Tarxis'schen Amts-Bezirken
betreffend.
Unter Beziehung auf die Koͤnigl. Verordnung
vom 132. Juni 1823, den Vollzug
der Königl. Deklaration öber die
staatsrechtlichen Verhälmisse des Fürstlt