Volltext : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

dem  Charakter  eines  Ober-Kirchenraths,
auch  ·

durch  hoͤchste  Entschließung  vom  26.
v.  M.  das  erledigte  Diakonat  Liebenzell,
im  Dekanat  Wildbad,  dem  Pfarr-Vikar
Burk,  zu  Goͤnningen,  Dekanats  Tuͤbingen,
  gnaͤdigst  uͤbertragen.

Unter  dem  3.  d.  M.  haben  folgende  Befoͤrderungen
  Statt  gefunden:

zu  Hauptleuten  erster  Klasse

sind  ernannt:

im  siebenren  Infanterie  =  Regimente,
v.  Göß,  seither  Hauptmann  zwelter  Klasse
des  vierten  Regiments,

im  fünften  Infanterie  =  Regimente,
v.  Mühlen,  und

im  ersten  Infanterie  =  Regimente,
#.  Killmaler,  beide  seither  Hauptleute
zwelter  Klasse  des  ersten  Regiments;

zu  Hauptleuten  zweiter  Klasse:
im  vierten  Infanterie  =  Regimente,

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t.  Husuadel,  seither  Oberlieutenant  im
siebenten  Regimente,

im  ersten  Infanterie  =  Regimente:
v.  Stapff,  seither  Oberlieutenant  im
ersten  —  und

v.  Mundorff,  seither  Oberlieutenant
im  zweiten  Regimente;

zu  Oberlieutenanuts:

im  sechsten  Infanterie  Regimente,
Weisser,

im  ersten  Infanterie  =  Regimente,
Wagner,  und

im  zwelten  Infanterie  =  Regimente,
Faulhaber,  sämtlich  seither  Unterlieutenants
  in  den  genannten  Regimentern;

zu  Unterlieutenants:

im  ersten  Infanterie  =  Regimente,
Guide  Hausch,  und

im  zweiten  Infanterie  =  Regimente,
der  seitherige  Bataillons  =  Adjutant  des
gedachten  Regiments,  Steinhilber.

II.  Verfügungen  der  Departementé.

A.)  Der  Departements  der  Justiz,  des  Innern  und  der  Finanzen:
der  Ministerien  der  Justiz,  des  Innern  und  der  Finanzen.

Die  Personal-Organisation  in  den  Kduigl.  Fuͤrsilich  Thurn  und  Tarxis'schen  Amts-Bezirken
betreffend.

Unter  Beziehung  auf  die  Koͤnigl.  Verordnung
  vom  132.  Juni  1823,  den  Vollzug

  der  Königl.  Deklaration  öber  die
staatsrechtlichen  Verhälmisse  des  Fürstlt