Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

des Schadens bezlehungsweise unter so- 
lidarischer Verbindlichkeit zugeschieden; 
11, auf den Grund einer bei dem O. A. 
Gerichte Maulbronn verhandelten Un- 
tersuchung: « 
a) Daniel Beck, von Stetten, wegen 
in Genossenschaft mit Johannes 
Stuͤber unternommenen Versuchs 
großer Geld-Erpressungen neben Be- 
zahlung seiner Arrest-Azungs- und 
der Haͤlfte der Untersuchungs-Kosten 
zu achtmonatlicher Zuchthausstrafe; 
b) Johann Stuͤber, von Osweil, O. A. 
Ludwigsburg, wegen gleichen Ver- 
brechens mit Ruͤcksicht auf die wegen 
shnlicher Verbrechen bereits erstande- 
nen peinlichen Strafen, neben dem 
Ersfatze selner Arrest= Azungs= und 
der anderen Hälfte der Untersuchungs- 
Kosten zu zweijähriger Juchthaus- 
strafe in Gotteszell, auch zu nachheriger 
Einsperrung in ein Zwangs-Arbeits- 
haus, mindestens auf die Dauer von 
einem Jahr, 
Am 12. August wurden verur- 
theilt: 
12. der zu Weinsberg in Untersuchung ge- 
kommene Conrad Seucht, von Fronn- 
fals, wegen zwar kleinen, jedoch qualis 
ficirten Diebstahls und grober Lügen 
vor Gericht, neben der Verbindlichkeit 
733 
zum Ersatze des Schadens und zu Ba 
zahlung seiner Haft= und Untersüchungs- 
Kosten zu viermonallicher Festungs- 
strafe; 6 
15. der bei dem O. A.Gerichte Maulbronn 
in Untersuchung gekommene Schuhknecht 
Johannes Mezger, von Schbnaich, 
O. A. Böblingen, wegen fortgeseßter 
nächster Versuche und eines weitern Ver- 
suchs der Sodomie, neben Zuscheidung 
seiner Arrest= Azungs= und Untersus 
chungs-Kosten zu vierjähriger Zucho 
hausstrafe; 
14. der zu Weinsberg in Untersuchung ge- 
kommene Michael Albrecht, von Büt- 
telbronn, wegen ausgezeichneten, im 
rechtlichen Sinne dritten Diebstahls, und 
wegen Angabe falscher Namen, neben 
dem Ersatze des Entwendeten und Be- 
zahlung seiner Arrest = Azungs= und 
sämtlicher Untersuchungs-Kosten zu sie- 
benmonatlicher Festungsstrafe min 
Willkomm und nachheriger Einsper- 
rung in ein JZwangs-Arbeitshaus, we- 
nigstens auf die Dauer von drei Mo- 
naten; 
15. Rosine Stein, von Lachweiler, O.. 
Weinsberg, wegen zweimaliger Entweit 
chung aus de'n ihr zum Aufenthalt an- 
gewiesenen Wohnort, wiederholten Va- 
girens, wiederholter gewerbsmäßige
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.