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Unzucht in der Restdenz, wegen eines
kleinen Familken-Diebstahls und vielfäl-
tiger grober Lugen vor Gericht zu acht-
monatlicher Zuchthausstrafe und nach-
heriger Einsperrung in ein Zwangs-Ar-
beitshaus, mindestens auf die Dauer
von sechs Monaten, so wie zur Be-
zahlung ihrer Arrest= und Untersu-
chungs-Kosten.
Am 14. August:
16. die zu Heilbronn in Untersüchung ge-
kommene Christiane Layer, von Back-
nang, wegen verübten Diebstahls, wie-
derholten verbotswidrigen Eintritts in
die Residenz und wiederholten Vagirens,
neben der Verbindlichkeit zum Ersatze
des Schadens und zu Bezahlung ihrer
Arrest= Azungs= uud Untersuchungs-
Kosten zu fünfmonatlicher Zucht-
hausstrafe in Heilbronn;
17. Christian Kurz, von Oberbräden,
O. A. Barknang, wegen Injurien gegen
seine Ortsobrigkeit und thätlicher, mit
Mißhandlung verbundener Widerses-
lichkeit gegen den Dorfschützen, neben Be-
zahlung sämtlicher Untersuchungs-Ke-
sten zu viermonatlicher Zuchthaus-
strafe.
Am 16. August wurde verur-
theilt:
18. auf den Grund der von dem Erimi-
nalamte Stuttgart geführten Unter-
suchung:
a) Johannes Böttlen, von Glems,
HO. A. Urach, wegen mit enehreren
Weibspersonen verfachter Bigamie,
und verübten Ehebruchs, ehebrecheri-
schen Concubinats, Fälschung elver
öffentlichen Urkunde und Vagirens,
sodann wegen fortgesehter gewerbems-
Higer Betrügereien, betrüglichen Schul-
denmachens, wiederholter Veruntreu-
ung und großer Unterschlagung, end-
lich wegen dritten Diebstahls und ver-
suchter Concussion, neben dem Ersatz
des Schadens und Bezahlung seiner
Arrest= Azungs= und ## der Unter-
suchungs-Kosten zu einer vor Abfäh-
rung an den Strafort zu erstehenden
Züchtigung mit fünfundzwanzig
Stockstreichen, sodann zu drei und
ein halbjähriger Festungsstrafe und
nachheriger Einsperrungin ein Zwangs,
Arbeitshaus bis zu erprobter Besse-
rung, wenlgstens aber auf die Dauer
von achtzehen Monaten;
b) Friedrike Catharlne Thumm, von
Brackenheim, wegen Theilnahme an
mehreren Betrügereien und dem Con-
cussions-Versuch des Böttlen, wegen
Ehebruchs, Concubinats, Vagirens
und Angabe eines falschen Namens,