Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

18. auf eine von dem O. A. Gerichte zu 
— 
Welzheim geführte Untersuchung 
# ) der vormalige Gemeinde -Pfleger, 
Friedrich Stegmaier, von Groß- 
dienbach, wegen einer Fälschung, nach- 
gefolgter Theilnahme an falschen Be- 
urkundungen, so wie wegen Rachlä- 
Ligkeit in seinem Amte als Gemeinde- 
Pfleger, zu einer Gefängnißstrafe 
von drei Wochen, und 
5) der vormalige Anwalt, Michsel 
Friz, von Großdienbach, wegen fal- 
scher Beurkundungen als vormaliger 
Anwalt, zu ach ttägiger Gefängniß-= 
Ktrrafe verurtheilt; auch sind Beide zu 
Bekleidung eines öffentlichen Amts 
4. In der Atlonssache von dem OA.Ge- 
richt Hall zwischen Johann Knapp, 
von Bubenorbis, Inten, Anten, und 
dem Müller Leonhard Wurst daselbst, 
Jaten, Litis-Denuncianten, Aten, und 
der K. Finanz-Kanmer für den Jart- 
Kreis, Litis-Denunciatin, den jüngsten 
Besit eines Waldstücks betreffend, 
wurde vermöge Beschlusses vom g. Aug. 
16233 das von dem Anten vorgebrachte 
Gesuch um Wiedereinsetzung in den vori- 
gen Stand gegen den Verzicht seines 
752 
fuͤr unfähig erklärt worden. 
Den 30. August wurde: 
19. Johann Michael Trenndörfer, von 
Oberdorf, O. A. Neresheim, wegen 
ersten großen Funddiebstahls, zu zehen- 
monatlicher Zuchthausstrafe; sodann 
. der Schneidersgeselle Johann Christoph 
Rück, in Niedernhall, O. A. Kün- 
zelsau, wegen wiederholten Concubi 
nats, Fälschung seines Wanderbuchs, 
und wegen Verläumdungen, zu einer 
sechsmonatlichen Festungsstrafe und 
nachheriger dreimonatlicher Rekku- 
sion in einem Zwangs= Arbeitshaus, 
so wie zu Stellung unter strenge poli- 
zeiliche Aufücht verurtheilt. 
Cioil= Senar. 
vormaligen Anwalts auf die Fortsetzung 
der Ation und gegen den Ablauf der 
Nothfrist zu Einreichung des Gravato- 
rial-Libells r2c. als unstatthaft verwor- 
fen. 
. In der Ationssache von dem O. A. Ge- 
richte. Gmünd zwischen den Gemeinden 
Ober= und Unter-Bettringen, Kl., 
Anten, und der Ehefrau des Johann 
Melber, zu Gmünd, mit ihrem Ge- 
schlechts-Beistand, Bekl., Atin, Gülrig- 
keit eines Unterpfands wegen Bürg-
	        
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