(in Nro. 43. S. 463. des Staats-
und Regierungs-Blatts vom v. J. ent-
haltene) Straf-Erkenntniß beziehungs-
weise bestätigt und gemildert, Rekur-
rent sofort wegen mir. Mißbrauch seines
Amto verbundener Fälschungen von sei-
nem Schultheissenamt cassirt, zu Be-
kleidung jeder öffentlichen Stelle für un-
fähig erklärt und zu vierwöchiger Incar=
cerations-Strafe, so wie zum Ersatz
von 3 der in erster und sämtlicher
in der Recurs-Instanz erwachsener Ko-
sten verurtheilt.
Den 2o. December wurde:
. in der Rekurssache der Johanne Marie
Güttinger, von Gruppenbach, Ober-
amts Bestgheim, die gegen das von dem
Gerichtohofe zu Eßhlingen wegen wieder-
holten Diebstahls und Vagirens untedm
5. December 182: gefällte Straf-Er-
kenntniß, wodurch die Rekurrentin zu
zehnmonatlicher Zuchthaus-S#afe in
Markgröningen, und fünfmonatlicher
Reclusion, neben dem Ersaß des Scha-
dens, ihrer Verhafts= und Untersu-
chungskosten verurtheilt wurde, einge-
legte Berufung wegen Mangels einer
gegründeten Beschwerde verworfen, und
die Reburrentin in die Kosten zweiter
Instanz verfällt;
10. in der Rekurssache des suspendirten
Gemeinde-Pflegers, Anton Gläsle,
von Altheim, Oberamts Riedlingen,
die eingelegte Berufung gegen das von
dem Gerichtshofe zu Ulm wegen Be-
trugs mit Rechnungs-Fälschung un-
term 3. August 18-: gefällte (in Nro.
68. S. 555. des Staats= und Regie-
rungs-Blatts vom v. J. enthaltene)
Straf-Erkenntniß, als durch das spä-
tere Betreten des Gnadenwegs von
Seiten des Rekurrenten verzichtet, zu-
rückgewiesen.
Den 30. December wurde:
11. in det Rekurssache des vormaligen
Amtoschreiberei= Gehülsen zu Murr-
hard, Heinrich Ben gel, von Leonberg,
das von dem Gerichtshof zu Eßlingen
unterm 27. Juni 1822. wider denselben
gefällte (in Nro. 46. S. 507. des
Staats= und Regierungs-Blatts vom
v. J. enthaltene) Straf-Erkenntniß im
Wesentlichen bestätigt,, Rekurrent sofort
wegen zeitlicher Unterschlagung verschie-
dener Gelder in amtlichen Verhältnis-
sen, deren er für überführt anzuneh-
men, dann wegen eingestandener Ver-
fälschung der Kostenrechnungen in eini-
gen amtlichen Urkunden und verschiede-
ner sonstigen Amtsvergehen, von den
Funktionen eines Substituten und je-
dem andern öffentlichon Amte auösge-