5.
wegen Miturheberschaft bei der gewalt-
samen Widersetzlichkeit gegen die Poli-
zeidiener, ersterer zu fünfzehenmo-
natlicher, lehrerer zu zehenmonat-
licher Festungsstrafe;
zugleich wurde hinsichtlich des Schadens-
und Kosten-Ersaßes das Angemessene
verfügt.
An demselben Tage wurde:
Franz Joseph Möhrle, von Ravens-
burg, wegen Mißhandlung seines Va-
ters, Unbotmäßigkeit gegen den O. A.
Gerichts= und den Polizeidiener, tumul-
tuarischen Benehmens im Arrest und
fortgesetzter Asotie, neben Verfällung
in seine Verhafts= und sämtliche Un-
tersuchungs-Kosten, zu achtmonatli-
cher Zwangs-Arbeitshausstrafe zu Ulm
verurtheilt.
Am 7. August wurde:
Lorenz Sättele, von, Schemmerberg,
O.A. Viberach, wegen fortgesehter, klei-
ner, jedoch wiederholter Diebstähle, we-
runter sich ein qualiffcirter befindet, und
wegen polizeiwidrigen Herumziehens,
neben dem Kosten= und Schadens-Er-
sabe, zu sechsmonatlicher Festungs-
Arbeitsstrafe und nachheriger Einsper-
rung im Zwangs-Arbeitshause zu Ulm
bis zu erprobter Besserung, wenigstens
aber auf die Dauer von drei Mona-
ten, verurtheilr.
Den 9. August wurde:
6. Johannes Zimmetmann, von G64,
tingen, O. A. Ulm, unker Aufhebung
eines von dem ehemaligen Oberamte
Alpek am g. Jan. 1819 unbefugter"
weise gegen. ihn gefällten Erkenmnisses,
wegen fortgesetzter kleiner Diebstähle,
worunter sich jedoch mehrere Hausdieb-
stähle und eine weitere ausgezeichnete
Entwendung befinden, unter Einrech-
nung der in Folge obigen Erkennmisses
bereits an ihm vollzogenen Gefüngbiß=
strafe, neben dem Schadens= und Ko-
sten-Ersatz, zu viermonatlicher #
stungs-Arbeitsstrafe verurtheilt.
Am au. August wurde:
6. die bei dem O. A. Gerichte Münsingen
in Untersuchung gekommene Appolle,
nia Ott, von Blaubeuren, wegen
zweier kleiner und einfacher Diebstäble,
welche aber ihren vierten Rückfall be-
gründen, und wegen frechen und be“
harrlichen Läugnens vor Gericht und
anderer Vergchen, neben, dem Schaden
und Kosten-Ersaß, zu einjähgjiger
Zuchthausstrase in Ludwigsburg mit
Willkomm und Abschied und nachheriger
Einsperrung im Zwangs-Arbeitshaur
zu Ulm bis, zu exprobter Besserung,