Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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wenigstens aber aufdie Dauer don einem beitshaus zu Ulm bis zu erprobter 
Jahre, verurtheilt und zugleich verord- Gesserung, wenigstens aber auf die 
net, daß He nach Entlassung aus der Dauer von acht Monaten, und 
Anstalr unter strenge ortspolizeiliche 9. die bei demselben O. A. Gericht in Un- 
Aufsicht gestellt werden soll- tersuchung gestandene Rosine Maier, 
von Daugendorf, wegen Diebstahls- 
An demselben Tage wurde: Theilnahme, Unzucht und wiederhalten 
7. Columban Dodel, von Illerbachen, Vagirens, neben der Verbindlichkeit 
O.A. Leutkirch, wegen theils versuchter, zum Kosten-Ersatz, zu einmonatli- 
theils vollbrachter Unterschlagung von cher Zuchthausstrase in Markgrönin= 
Fahrnißstücken aus seiner Gantmasse gen, und nachheriger Einsperrung in 
und dadurch an seinen Gläubigern ver- dem Zwangs.-Arbeitshause zu Ulm, 
übten Betrugs, so wie wegen eines bis zu exprobter Besserung, wenigstens 
muthwilligen falschen Bezüchts gegen aber auf die Dauer von drei Mona, 
den Güterpfleger, neben dem Schadens- ten, verurtheilt. 
und Kosten-Ersatz, zu sechsmonat- Am 26. August wurde: 
licher Festungs= Arbeitsstrafe, mit“ ,..» . 
10. auf ben Grund der von dem O. A. 
einer seiner koͤrperlichen Beschaffenheit Gerichre Kirchheim geführten Untersu 
angemessenen Beschäftigung verurtheilt. chung Johann Georz Ei singer, von 
Den 13. August wurde:, Reudern, wegen mehrerer zum Theil 
8. der bei dem O. A. Gerichte Riedlingen ausgezeichneter, im Gesammtbetrage 
in Verhaft und Untersuchung gekom- dem großen Diebstahle nahekommender 
mene Anton Braun, von Schwein- Entwendungen, neben dem Schaͤdens- 
hausen, wegen kleinen und einfachen, und Kosten-Ersatze, zu viermonat= 
aber vierten Diebstahls, Brechung des licher Festungs- Arbeitsstrafe, und 
Handgslübdes und. Vagirens, neben u# Johann Blessing, von Groß-Eiß- 
Verfüällung in den Schatzens= und Kosten- lingen, O. A. Göppingen, wegen wie- 
Ersatz zu fünfzehenmonarkicher derholten Ehebruchs, neben der Hälfte 
Festungs-Arbeitostrafe; mit derbem der: Untersuchungs-Kosten zu zwan- 
Willsomm und Abschird und unchheri- zigwöchiger Gefängnißstrafe, bei ge- 
er Einsperrung in sdas Zwangs= Ar- schmeidiger Kost verurtheilt.
	        
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