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wenigstens aber aufdie Dauer don einem beitshaus zu Ulm bis zu erprobter
Jahre, verurtheilt und zugleich verord- Gesserung, wenigstens aber auf die
net, daß He nach Entlassung aus der Dauer von acht Monaten, und
Anstalr unter strenge ortspolizeiliche 9. die bei demselben O. A. Gericht in Un-
Aufsicht gestellt werden soll- tersuchung gestandene Rosine Maier,
von Daugendorf, wegen Diebstahls-
An demselben Tage wurde: Theilnahme, Unzucht und wiederhalten
7. Columban Dodel, von Illerbachen, Vagirens, neben der Verbindlichkeit
O.A. Leutkirch, wegen theils versuchter, zum Kosten-Ersatz, zu einmonatli-
theils vollbrachter Unterschlagung von cher Zuchthausstrase in Markgrönin=
Fahrnißstücken aus seiner Gantmasse gen, und nachheriger Einsperrung in
und dadurch an seinen Gläubigern ver- dem Zwangs.-Arbeitshause zu Ulm,
übten Betrugs, so wie wegen eines bis zu exprobter Besserung, wenigstens
muthwilligen falschen Bezüchts gegen aber auf die Dauer von drei Mona,
den Güterpfleger, neben dem Schadens- ten, verurtheilt.
und Kosten-Ersatz, zu sechsmonat- Am 26. August wurde:
licher Festungs= Arbeitsstrafe, mit“ ,..» .
10. auf ben Grund der von dem O. A.
einer seiner koͤrperlichen Beschaffenheit Gerichre Kirchheim geführten Untersu
angemessenen Beschäftigung verurtheilt. chung Johann Georz Ei singer, von
Den 13. August wurde:, Reudern, wegen mehrerer zum Theil
8. der bei dem O. A. Gerichte Riedlingen ausgezeichneter, im Gesammtbetrage
in Verhaft und Untersuchung gekom- dem großen Diebstahle nahekommender
mene Anton Braun, von Schwein- Entwendungen, neben dem Schaͤdens-
hausen, wegen kleinen und einfachen, und Kosten-Ersatze, zu viermonat=
aber vierten Diebstahls, Brechung des licher Festungs- Arbeitsstrafe, und
Handgslübdes und. Vagirens, neben u# Johann Blessing, von Groß-Eiß-
Verfüällung in den Schatzens= und Kosten- lingen, O. A. Göppingen, wegen wie-
Ersatz zu fünfzehenmonarkicher derholten Ehebruchs, neben der Hälfte
Festungs-Arbeitostrafe; mit derbem der: Untersuchungs-Kosten zu zwan-
Willsomm und Abschird und unchheri- zigwöchiger Gefängnißstrafe, bei ge-
er Einsperrung in sdas Zwangs= Ar- schmeidiger Kost verurtheilt.