13. Johann Georg Veil, von Justingen,
auf den Grund der von dem Oberamte
Münsingen gepflogenen Untersuchung
wegen Ueberschrektung seiner Confina=
tion und wiederholten Vagirens, neben
einer körperlichen Züchrigung von zehen
Stockstreichen zu sechsmonatli-
cher Einsperrung im Zwangs-Arbeits-
haus zu Ulm; endlich
19. Christian Barensteiner, von Laup-
heim, O.A. Wiblingen, wegen wieder-
holten Vagirens und Bertelns, Dieb-
tahls und dritten Scortations-Werge-
hens, neben dem Schadens- und Kosten-
Ersatze, zu viermon atlicher Zwangs=
Arbeirehausstrafe zu Ulm verurtheilt.
Unterm So. August wurde:
„o. Joseph Anton Mohr, von Altshau-
sen, O. A. Saulgau, wegen wiederhol-
ten Vagirens und Bettelns, neben einer
körperlichen Züchtigung von fünfzehen
Stockstreichen, zur Einsperrung in
Ddas Zwangs,= Arbeitshaus zu Ulm bis
zu erprobtet Besserung, wenigstens aber
auf die Dauer von neun Monaten,
und
a#. Johann Ruß, den Ehingen, wegen
fortgesebter, zum Theil mit Mißhand-
lung eines obrigkeitiichen Dieners ver-
bundener thätlicher Widersetzlichkeit und
wegen Injurien gegen seine vorgesetzten
Beamten, zu viermonatlicher Fe-
stungs-Arbeitsstrafe verurtheilt.
An demselben Tage wurde:
22. der Gemeinde-Pfleger Jakob Fuoß,
von Bernstadt, O. A. Ulm, wegen durch
unordemliche Rechnungsführung herbei-
gefuͤhrten großen, jedoch bereité erseß-
ten Kassenrests, unter Berücksichugung
der vorliegenden Milberungs= Grände,
von seinem Amte entlassen, zu Beklei-
dung einer verrechnenden Stelle für un-
fähig erklärt, und neben dem Kosten-
Ersatze zu zweimonatlicher Fe-
stungsstrafe verurtheilt.
Revisions-Erkenntniß.
35. In der von Amts wegen zur Reviston
vorgelegten Untersuchungssache gegen
Crescentia Eichhorn, von Ablen,
O. A. Biberach, erkannte der Criminal-
Senat des Königl. Ober--Tribunals un-
term 1. Juli d. J. gegen die Angeschul-
digte wegen nächsten Versuchs des Kinds-
mordes und jedenfalls verschuldeter
Tödtung ühres neugebornen Kindes,
neben dem Ersatze ihrer Verhafts-De-