Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

uͤbung seiner Wissenschaft niederlassen 
will, hat derselbe hievon schriftliche 
Anzeige zu machen, und die hiezu 
erhaltene Ermaͤchtigung so wie die 
auf den Grund derselben erfolgte Be- 
eidigung nachzuweisen. Dem Ober- 
amt liegt es ob., die geschehene Rie- 
derlassung der vorgesetzten Kreis= 
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Regierung sowohl als dem K. Me- 
dizinal = Collegium anzuzeigen, und 
hiebei namentlich auch anzugeben, von 
welcher Stelle und zu welcher Zeit 
derselbe auf die vorgeschriebene An 
beeidigt worden sey. 
Stuttgart den #24. Oktober 1823. 
Schmidlin. 
Des katholischen Kirchenrathe. 
Empfehlung der „Freimüthigen Jahrbücher der allgemeinen deutschen Volksschulen.“ 
Im Verlage des Buchhäándlers Oß- 
wald, in Heidelberg und Speier, ist be- 
reits das erste Heft des dritten Bandes 
der freimüthigen Jahrbücher der allge- 
meinen deutschen Volksschulen erschienen. 
Die Herausgabe dieser Zeitschrift wird 
von Männern besorgt, welche in verschie- 
denen Theilen Deutschlands an der Spitze 
der Unterrichts= und Bildungs-Anstalten 
stehen. Da die bisher erschienenen Bände 
die hierauf gegründeten Erwartungen ganz 
befriedigen, so wird den Dekanaten dir 
Verbreitung dieser vorzüglichen Zeitschrift, 
welche auch die katholischen Schulen um- 
faßt, und insbesondere der Ankauf derseb 
ben für die Landkapitels = Lesegesellschaft 
empfohlen. 
Stuttgart den 7. Oktober 1833. 
Camerer. 
5. Des Medicinal-Collegium. 
Der Candsdat der Medicin, Ignaz 
Zimmer, von Abtsgmünd, Oberamts 
. Aalen, ist nach erstandener Prüfung in 
der Medicin und Geburtohülfe zur Aus- 
übung dieser Wissenschaften ermächut 
worden. 
Stuttgart den 20. Oktober 1673. 
Walther.
	        
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