Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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I. Ver fügungen der Departements. 
Des Departements des Innern: 
Des evangelischen Consistorium. 
Schul-Conferenz-Direktoren betreffend. 
Dem Pfarrer Ml. Halm, zu Weil im 
Dorf, ist auf seine Bitte die Leitung der 
Schullehrer = Conferenzen in dem einen 
Bezirk der Leonberger Diöcese abgenom- 
men und dem Pfarrer Ergenzinger, zu 
Gebersheim, übertragen worden. 
St#tgart den s35. Oktober 23-5. 
Söskind. 
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Dienst-Erledigungen. 
In Folge der neuen Eintheilung der 
evangelisch lutherischen Generalats = Be- 
zirke (Staats= und Regierungs -Blatt 
d. J. Nro. 55) wird die General-Su- 
perintendenz Ludwigsburg mit der 
ersten Predigerstelle daselbst vereinigt, 
und dem neu zu ernennenden General- 
Superintendenten, neben dem Normal- 
Gehalt zweiter Classe, welcher in 1800 fl. 
Geld besteht, das bisherige Dekanat-Haus 
daselbst nebst dem dazu gehoͤrigen Garten 
zur Nutznießung angewiesen. Das erste 
Diakonat zu Ludwigsburg wird zum 
Dekanat= und Stadtpfarramt erho- 
ben, und mit einem firen Gehalt von 
683 fl. nebst den seither mit dem Dekanate 
verbundenen Emolumenten (im Anschlag 
von 112 fl.) und freier Wohnung dotirt. 
Der General-Superintendent hat an 
Sonntagen alle :4 Tage, so wie an allen 
Festtagen und bei außerordentlichen fest- 
lichen Gelegenheiten zu predigen, und 
diese Geschäfte während seiner amtlichen 
Abwesenheit auf seine Kosten durch einen 
Stellvertreter besorgen zu lassenz übri 
gens keine Privar-Seelsorge zu überneh- 
men. Der Dekan hat an denjenigen 
Sonn= und Festtagen, an welchen der 
General-Superintendent Vormittags pre- 
digt, des Nachmittags, an den übrigen 
Sonntagen des Vormittags zu predigen, 
und auch die übrigen kirchlichen Geschäfte, 
welche bisher dem Dekan oblagen, zu 
übernehmen. Dem (künftig einzigen)
	        
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