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I. Ver fügungen der Departements.
Des Departements des Innern:
Des evangelischen Consistorium.
Schul-Conferenz-Direktoren betreffend.
Dem Pfarrer Ml. Halm, zu Weil im
Dorf, ist auf seine Bitte die Leitung der
Schullehrer = Conferenzen in dem einen
Bezirk der Leonberger Diöcese abgenom-
men und dem Pfarrer Ergenzinger, zu
Gebersheim, übertragen worden.
St#tgart den s35. Oktober 23-5.
Söskind.
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Dienst-Erledigungen.
In Folge der neuen Eintheilung der
evangelisch lutherischen Generalats = Be-
zirke (Staats= und Regierungs -Blatt
d. J. Nro. 55) wird die General-Su-
perintendenz Ludwigsburg mit der
ersten Predigerstelle daselbst vereinigt,
und dem neu zu ernennenden General-
Superintendenten, neben dem Normal-
Gehalt zweiter Classe, welcher in 1800 fl.
Geld besteht, das bisherige Dekanat-Haus
daselbst nebst dem dazu gehoͤrigen Garten
zur Nutznießung angewiesen. Das erste
Diakonat zu Ludwigsburg wird zum
Dekanat= und Stadtpfarramt erho-
ben, und mit einem firen Gehalt von
683 fl. nebst den seither mit dem Dekanate
verbundenen Emolumenten (im Anschlag
von 112 fl.) und freier Wohnung dotirt.
Der General-Superintendent hat an
Sonntagen alle :4 Tage, so wie an allen
Festtagen und bei außerordentlichen fest-
lichen Gelegenheiten zu predigen, und
diese Geschäfte während seiner amtlichen
Abwesenheit auf seine Kosten durch einen
Stellvertreter besorgen zu lassenz übri
gens keine Privar-Seelsorge zu überneh-
men. Der Dekan hat an denjenigen
Sonn= und Festtagen, an welchen der
General-Superintendent Vormittags pre-
digt, des Nachmittags, an den übrigen
Sonntagen des Vormittags zu predigen,
und auch die übrigen kirchlichen Geschäfte,
welche bisher dem Dekan oblagen, zu
übernehmen. Dem (künftig einzigen)