Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Theile durch Kassen= Eingriffe entstan- 
denen Kassen-Restes wider ihn gefällte 
(S. 40% des Reg. Blatts eingerückte) 
Erkennmiß wegen Berretung des Gna- 
demwegs als verzichtet angenommen und 
daher zurückgewiesen, Rekurrent übri- 
tens zu Erstattung der in zweiter In- 
stanz aufgegangenen Kosten verurtheilt. 
Den 6. September wurde: 
4 in der Rekurssache der Friderike Breu- 
ning, von Ludwigsburg, das von dem 
Gerichtshofe zu Eßlingen unterm :#u. 
August d. J. wegen wiederholter ge- 
werbsmäßig getriebener, bedeutender 
Verrügereien und anderer Verbrechen 
wider sie gefällte (S.)t# des Reg. Blatts 
eingerückte) Erkenntniß, unter Verur- 
theilung der Rekurrentin in die Kosten 
zweiter Instanz lediglich bestätigt. 
Den 15. September wurde: 
3. in der Rekurssache der Barbara Maͤ- 
gerlin, von Oehringen, das von dem 
Gerichtshofe zu Ellwangen am 28. Au- 
gust d. J. wegen Gebrauchs eines fal- 
schen Passes und im rechtlichen Sinne 
dritten Diebstahls wider sie gefällte 
(S. 75 des Reg. Blatts eingerückte). 
Erkenntniß, und eben so 
é. in der Rekurssache des Matthäus Bör- 
roth, von Seifertshofen, O. A. Gail- 
798 
dorf, das von dem Gerichtehofe zu Ell- 
wangen am 16. August d. J. wegen aus- 
gezeichneter und seinen vierten Diebstahl 
im rechtlichen Sinne begründender Dieb- 
stähle wider ihn ergangene (S. bo des 
Reg. Blatts eingerückte) Erkennmiß, 
lediglich bestätigt, unter Verurtheilung 
dieser beiden Rekurrenten in die Kosten 
zweiter Instanz. 
Den 16. September wurde: 
5. in der Rekurssache des Kanzlisten Frie“ 
drich Klappen bach, zu Stuttgart, das 
von dem Gerichtshofe zu Eßlingen un- 
term 3. Juni d. J. wegen Unterschla- 
gung gegen ihn gefällte (S. 550 des 
Reg. Blatts eingerückte) Erkenntniß le- 
diglich bestätigt, auch Rekurrent zu E- 
stattung der in zwelter Instanz erwach- 
senen Kosten für schuldig erklärt; 
6. in der Rekurssache des Marthäus We- 
ckert, von Hohbach, O.A. Künzelsau, 
das von dem Gerichtshofe zu Ellwangen 
unterm 31. Febr. d. J. gefällte (S.5 
des Reg. Blatts eingeruͤckte) Erkenntniß 
abgeändert, Rekurremt sofort wegen sort- 
gesehter Beschimpfung und thätlicher 
Mißhandlung seines Schwiegervaters, 
welcher Verbrechen er für überwiesen 
angenommen worden, und wegen ander 
rer Vergehen, neben Verfällung in 
sämtliche Kosten erster und zweiter In,
	        
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