Theile durch Kassen= Eingriffe entstan-
denen Kassen-Restes wider ihn gefällte
(S. 40% des Reg. Blatts eingerückte)
Erkennmiß wegen Berretung des Gna-
demwegs als verzichtet angenommen und
daher zurückgewiesen, Rekurrent übri-
tens zu Erstattung der in zweiter In-
stanz aufgegangenen Kosten verurtheilt.
Den 6. September wurde:
4 in der Rekurssache der Friderike Breu-
ning, von Ludwigsburg, das von dem
Gerichtshofe zu Eßlingen unterm :#u.
August d. J. wegen wiederholter ge-
werbsmäßig getriebener, bedeutender
Verrügereien und anderer Verbrechen
wider sie gefällte (S.)t# des Reg. Blatts
eingerückte) Erkenntniß, unter Verur-
theilung der Rekurrentin in die Kosten
zweiter Instanz lediglich bestätigt.
Den 15. September wurde:
3. in der Rekurssache der Barbara Maͤ-
gerlin, von Oehringen, das von dem
Gerichtshofe zu Ellwangen am 28. Au-
gust d. J. wegen Gebrauchs eines fal-
schen Passes und im rechtlichen Sinne
dritten Diebstahls wider sie gefällte
(S. 75 des Reg. Blatts eingerückte).
Erkenntniß, und eben so
é. in der Rekurssache des Matthäus Bör-
roth, von Seifertshofen, O. A. Gail-
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dorf, das von dem Gerichtehofe zu Ell-
wangen am 16. August d. J. wegen aus-
gezeichneter und seinen vierten Diebstahl
im rechtlichen Sinne begründender Dieb-
stähle wider ihn ergangene (S. bo des
Reg. Blatts eingerückte) Erkennmiß,
lediglich bestätigt, unter Verurtheilung
dieser beiden Rekurrenten in die Kosten
zweiter Instanz.
Den 16. September wurde:
5. in der Rekurssache des Kanzlisten Frie“
drich Klappen bach, zu Stuttgart, das
von dem Gerichtshofe zu Eßlingen un-
term 3. Juni d. J. wegen Unterschla-
gung gegen ihn gefällte (S. 550 des
Reg. Blatts eingerückte) Erkenntniß le-
diglich bestätigt, auch Rekurrent zu E-
stattung der in zwelter Instanz erwach-
senen Kosten für schuldig erklärt;
6. in der Rekurssache des Marthäus We-
ckert, von Hohbach, O.A. Künzelsau,
das von dem Gerichtshofe zu Ellwangen
unterm 31. Febr. d. J. gefällte (S.5
des Reg. Blatts eingeruͤckte) Erkenntniß
abgeändert, Rekurremt sofort wegen sort-
gesehter Beschimpfung und thätlicher
Mißhandlung seines Schwiegervaters,
welcher Verbrechen er für überwiesen
angenommen worden, und wegen ander
rer Vergehen, neben Verfällung in
sämtliche Kosten erster und zweiter In,