Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

799 
stanz zu neunmonatlicher Festungs- niß wegen Mangels an einer gegruͤnde- 
Arbeitsstrafe verurtheilt. ten Beschwerde verworfen, auch Rekur- 
rent in die Kosten zweiter Instanz ver- 
Den 20. September wurde: urtheilr; 
„ " . 1 
2 err chureleihe des nmrren 10. in der Rekurssache des Amts-Substi- 
nton Klingraber, aus Schrauuz tuten Gonlieb Friedrich Burttersack, 
in Böhmen, das von dem Gerlchtshofe von Bopßingen, das von dem Gerichs, 
zu Eßlingen unrerm 6. Sept. d. J. ge- hofe zu Ellwangen, unterm . Dekbr 
fällte (hienach S. #o5 eingerückte) Er- z gen- · · 
123 wegen Fälschung eines Protekolls, 
kenntniß abgeändert, Rekurrent sofort . . 
· . Erschleichung der Unterschrift eines 
wegen gewaltsamer Widersetzlichkeit ge- Jeugnisses zu leichterer Begründung 
* obrigkeitliche Personen, neben Ver- einer Kosten-Anrechnung und anderer 
fällung in seine Verhafts= und Unter- « 
.. . . Vergehen wider ihn gefaͤllte (S. 97 des 
suchunge- so wie in die in aweiter In stanz Reg. Blatts von 18-3 eingerückte) Er- 
aufge gangenen Fosten zu vierwöchl= kenntniß im Wesentlichen sowohl in 
ger Gefaͤngnißstrafe verurtheilt; Hinsicht der Reats= Bezeichnung als 
3. in der Rekurssache der Derothee der Strafe bestätigt, auch Rekurrent 
Sauter, von Waiblingen, das von zu Bezahlung der in zweiter Instanz er- 
dem Gerichtshofe zu Eßlingen, wegen wachsenen Kosten verurtheilt; 
im rechtlichen Sinne dritten Diebst ahls 11. in der Rekurssache des Johann Muͤller, 
wider sie unterm 2. Sept. gefaͤllte (hienach »- 
, . von Mittelstadt, O. A. Urach, die Be- 
S. Zos eingerückte) Erkenntniß, neben 
. . rufung gegen das von dem Gerichtshofe 
Zuscheidung der Kosten zweiter Instanz, . . 
lediglich bestärigt zu Eßlingen, wegen großen und quali- 
edig gt. ficirten Diebstahls, gewaltsamen und 
Den 23. September wurde: im Complott veruͤbten Ausbruches aus 
9. in der Rekurssache des Heinrich Beck, dem Gefängnisse und Angabe eines fal- 
von Murr, O-A. Marbach, die Be- schen Namens unterm 9. August d. J. 
rufung gegen das von dem Gerichtshofe wider ihn gefällte (S. 3 des Reg. 
zu Ellwangen, unterm 4. Sept. d. J. Blatts eingerückte) Erkenntniß, unter 
wegen Widersehlichkeit gegen ihn gefällte Verfällung des Rekurrenten in die 
(hienach S. 822 eingerückte) Erbenut- Kosten zweiter Instanz wegen Mangels
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.