799
stanz zu neunmonatlicher Festungs- niß wegen Mangels an einer gegruͤnde-
Arbeitsstrafe verurtheilt. ten Beschwerde verworfen, auch Rekur-
rent in die Kosten zweiter Instanz ver-
Den 20. September wurde: urtheilr;
„ " . 1
2 err chureleihe des nmrren 10. in der Rekurssache des Amts-Substi-
nton Klingraber, aus Schrauuz tuten Gonlieb Friedrich Burttersack,
in Böhmen, das von dem Gerlchtshofe von Bopßingen, das von dem Gerichs,
zu Eßlingen unrerm 6. Sept. d. J. ge- hofe zu Ellwangen, unterm . Dekbr
fällte (hienach S. #o5 eingerückte) Er- z gen- · ·
123 wegen Fälschung eines Protekolls,
kenntniß abgeändert, Rekurrent sofort . .
· . Erschleichung der Unterschrift eines
wegen gewaltsamer Widersetzlichkeit ge- Jeugnisses zu leichterer Begründung
* obrigkeitliche Personen, neben Ver- einer Kosten-Anrechnung und anderer
fällung in seine Verhafts= und Unter- «
.. . . Vergehen wider ihn gefaͤllte (S. 97 des
suchunge- so wie in die in aweiter In stanz Reg. Blatts von 18-3 eingerückte) Er-
aufge gangenen Fosten zu vierwöchl= kenntniß im Wesentlichen sowohl in
ger Gefaͤngnißstrafe verurtheilt; Hinsicht der Reats= Bezeichnung als
3. in der Rekurssache der Derothee der Strafe bestätigt, auch Rekurrent
Sauter, von Waiblingen, das von zu Bezahlung der in zweiter Instanz er-
dem Gerichtshofe zu Eßlingen, wegen wachsenen Kosten verurtheilt;
im rechtlichen Sinne dritten Diebst ahls 11. in der Rekurssache des Johann Muͤller,
wider sie unterm 2. Sept. gefaͤllte (hienach »-
, . von Mittelstadt, O. A. Urach, die Be-
S. Zos eingerückte) Erkenntniß, neben
. . rufung gegen das von dem Gerichtshofe
Zuscheidung der Kosten zweiter Instanz, . .
lediglich bestärigt zu Eßlingen, wegen großen und quali-
edig gt. ficirten Diebstahls, gewaltsamen und
Den 23. September wurde: im Complott veruͤbten Ausbruches aus
9. in der Rekurssache des Heinrich Beck, dem Gefängnisse und Angabe eines fal-
von Murr, O-A. Marbach, die Be- schen Namens unterm 9. August d. J.
rufung gegen das von dem Gerichtshofe wider ihn gefällte (S. 3 des Reg.
zu Ellwangen, unterm 4. Sept. d. J. Blatts eingerückte) Erkenntniß, unter
wegen Widersehlichkeit gegen ihn gefällte Verfällung des Rekurrenten in die
(hienach S. 822 eingerückte) Erbenut- Kosten zweiter Instanz wegen Mangels