Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

an einer gegruͤndeten Veschwerde ver- 
worfen. 
Den 36. September wurde: 
12. in der Rekurssache einiger in die Un- 
tersuchungesache gegen Karoline Reiser, 
von Buchau, und Genossen, wegen Ab- 
treibung der Leibesfrucht verwickelten 
Personen das von dem Gerichtshofe zu 
Ulm 
a) gegen Christine Gerster, von Bir- 
kendorf, O.A. Biberach, wegen Ver- 
suchs der Abtreibung der Leibesfrucht 
und Beihälfe für ihre Schwester zu 
diesem Verbrechen, und 
d) gegen Anne Marie Kolesch, von 
Biberach, wegen Versuchs der Ab- 
treibung der Leibesfrucht unterm 20. 
Janr. d. J. gefällte (S. 23 5 des Reg. 
Blatts enthaltene) Erkenntniß lediglich 
bestätigt, auch verfügt, daß jede der 
Rekurrentinnen die in zweiter Instanz 
erwachsenen Kosten zu ihrem Theile 
zu tragen habe; 
15. in der Rekurssache des Friedrich 
Vegel, von Heilbronn, das von dem 
Gerichtshofe zu Eßlingen, unterm :8. 
Juni d. J. wegen Nothzuchts-Versuchs 
und anderer Vergehen wider ihn geséllte 
(S. 555 des Reg. Blatts eingerückte) 
Erkenntniß neben Verfällung des Re- 
800 
kurrenten in die Kosten zweiter Instanz 
lediglich bestätigt; eben so wurden 
14. in der Reburssache des Friedrich Har# 
mann, von Zuffenhausen, O.. Lad- 
wigsburg, die von dem Gerichtähese 
zu Eßlingen, unterm 5. Juli und 2. Aug. 
d. J., wegen Mißhandlung, Körfer" 
Verlehung und anderer Vergehen wider 
ihn gesällten (S. 6on und y56 des Reg. 
Blatts eingerückren) Erkenntnisse ledist 
lich bestätigt, auch dem Rekurrenten die 
in zweiter Instanz erwachsenen Kesto 
zugeschieden. 
Den 3f0. September wurde: 
15. in der Rekurssache des Schullehrers 
Wilhelm Friedrich Gußmann, zu 
Döffingen, O. A. Böblingen, das von 
dem Gerichtshofe zu Eßlingen, unterm 
1. Juli d. J. wider ihn gefällte (S. öo 
des Reg. Blatts eingerückte) Erkenm- 
niß abgeändert, Rekurrent sofert wegm 
betrüglicher Kapital-Aufnahme minrsft 
mehrfacher Verpfändung von Güro 
stücken und Veranlassung falscher Eim 
träge in das Unterpfands-Buch, neben 
Verfällung in den Ersatz des gestisteien 
Schadens und sämtlicher Untersuchungs 
Kosten so wie der Kosten zweiter Instao# 
von seinem Amte als Schullehrer rasfin, 
zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes 
für unfähig erklärt und zu sechsmet
	        
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