Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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Oberamts  Waiblingen,  wegen  betruͤglichen
  Schuldenmachens  durch  Faͤlschungen
  und  doppelte  Verpfaͤndung  von
Guͤterstuͤcken,  uͤber  die  ihm  unterm  20.
April  1822  zuerkannte  zweijaͤhrige  Zuchthausstrafe
  (Staats-  und  Regierungs-Blatt
  S.  375.)  zu  weiterer  einjaͤhriger
  Zuchthausstrafe,  auch  zum  Ersatze
des  Schadens  und  zur  Bezahlung  saͤmtlicher
  Untersuchungs-Kosten;

die  zu  Stuttgart  in  Untersuchung  gekommene
  Margarethe  Bullinger,  von
Winnenden,  Oberamts  Waiblingen,
wegen  wiederholten  Vagirens,  neben
Bezahlung  ihrer  Arrest-Azungs=  und
Untersuchungs-Kosten  zu  viermonatlicher
  Zwangs-Arbeitshausstrafe;

tRosine  Stein,  von  Lachweiler,  Oberamts

  Weinsberg,  wegen  Entweichung
äus  dem  Zwangs-Arbeitöhause,  wiederholten
  Vagirens,  wiederholter  Unzucht,
namemllich  in  der  Residenzstadt  Ludwigsburg,
  und  wegen  vielfacher  Lügen  vor
Gericht,  neben  Bezahlung  ihrer  Arrest-Azungs=
  und  Untersuchungs=  Kosten
zu  sechsmonatlicher  Zuchthausstrafe,
und  nachheriger  Einschließung  in  ein
Zwangs=  Arbeitshaus  auf  wenigstens
drei  Monate;

Johann  Georg  Meßger,  von  Denkendorf,

  Oberamts  Eßlingen,  wegen  wiederholten

  großen  and  ausgezeichneten
Diebstahls,  wegen  theils  versuchter,
theils  vollbrachter  Urkunden-Fälschung,
wegen  Vagirens  und  Bettelns,  auch
Entweichens  aus  dem  Zwangs-Arbeitshaus
  und  der  Haft,  zu  einer  körperlichen
  Züchtigung  mit  fünf  und  zwanzig
  Stockstreichen,  dann  zu  zweijähriger
  Festungsstrafe  und  nachheriger
  Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus
  bis  zu  erprobter  Besserung,
wenigstens  aber  auf  cein  Jahr,  auch
zu  Bezahlung  seiner  Arrest-Azungsund:
  der  Untersuchungs-Kosten.

Am  2o.  December  wurde:

9.  der  zu  Ludwigsburg  in  Verhaft  gekommene

  Ernst  Leopold  Blume,  von  Berlin,
wegen  gefährlicher  Verwundumg,  neben
der  Verbindlichkeit  zu  Bezahlung  der
Heilungs=  so  wie  seiner  Arrest-Azungsund
  Umtersuchungs-Kosten  mit  fünfmonatlicher
  Festungsstrafe  belegt-An

  demselben  Tage  wurde:

10.  der  zu  Cplingen  in  Untersuchung  gekommene

  Georg  Friedrich  Scheurlen,
von  Oedernhardt,  Oberamte  Waiblingen,
  wegen  wiederholten  Vagirens,  neben
  dem  Ersake  seiner  Arrest=  und  Untersuchungs-Kosten
  zu  dreimonatlicher
  Zuchrhausstrafe  und  nachheriger
Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeits-1