2
Oberamts Waiblingen, wegen betruͤglichen
Schuldenmachens durch Faͤlschungen
und doppelte Verpfaͤndung von
Guͤterstuͤcken, uͤber die ihm unterm 20.
April 1822 zuerkannte zweijaͤhrige Zuchthausstrafe
(Staats- und Regierungs-Blatt
S. 375.) zu weiterer einjaͤhriger
Zuchthausstrafe, auch zum Ersatze
des Schadens und zur Bezahlung saͤmtlicher
Untersuchungs-Kosten;
die zu Stuttgart in Untersuchung gekommene
Margarethe Bullinger, von
Winnenden, Oberamts Waiblingen,
wegen wiederholten Vagirens, neben
Bezahlung ihrer Arrest-Azungs= und
Untersuchungs-Kosten zu viermonatlicher
Zwangs-Arbeitshausstrafe;
tRosine Stein, von Lachweiler, Oberamts
Weinsberg, wegen Entweichung
äus dem Zwangs-Arbeitöhause, wiederholten
Vagirens, wiederholter Unzucht,
namemllich in der Residenzstadt Ludwigsburg,
und wegen vielfacher Lügen vor
Gericht, neben Bezahlung ihrer Arrest-Azungs=
und Untersuchungs= Kosten
zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafe,
und nachheriger Einschließung in ein
Zwangs= Arbeitshaus auf wenigstens
drei Monate;
Johann Georg Meßger, von Denkendorf,
Oberamts Eßlingen, wegen wiederholten
großen and ausgezeichneten
Diebstahls, wegen theils versuchter,
theils vollbrachter Urkunden-Fälschung,
wegen Vagirens und Bettelns, auch
Entweichens aus dem Zwangs-Arbeitshaus
und der Haft, zu einer körperlichen
Züchtigung mit fünf und zwanzig
Stockstreichen, dann zu zweijähriger
Festungsstrafe und nachheriger
Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus
bis zu erprobter Besserung,
wenigstens aber auf cein Jahr, auch
zu Bezahlung seiner Arrest-Azungsund:
der Untersuchungs-Kosten.
Am 2o. December wurde:
9. der zu Ludwigsburg in Verhaft gekommene
Ernst Leopold Blume, von Berlin,
wegen gefährlicher Verwundumg, neben
der Verbindlichkeit zu Bezahlung der
Heilungs= so wie seiner Arrest-Azungsund
Umtersuchungs-Kosten mit fünfmonatlicher
Festungsstrafe belegt-An
demselben Tage wurde:
10. der zu Cplingen in Untersuchung gekommene
Georg Friedrich Scheurlen,
von Oedernhardt, Oberamte Waiblingen,
wegen wiederholten Vagirens, neben
dem Ersake seiner Arrest= und Untersuchungs-Kosten
zu dreimonatlicher
Zuchrhausstrafe und nachheriger
Einsperrung in ein Zwangs-Arbeits-1