Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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in Untersuchung gekommene Ezechiel 
Friedrich Mayer, von Weil im Dorf, 
wegen wiederholten Diebstahls, in An- 
betracht der von demselben wegen des 
gleichen Verbrechens schon früher er- 
standenen bedeutenden Criminal-Stra- 
sen, unter Vorbehalt eines Strafzusatzes 
wegen der gegen ihn angezeigten thät- 
lichen Widersetzlichkeit und Verwundung 
eines Polizei-Soldaten zu dreijähri- 
ger Zuchthausstrase in Gotteszell mie 
Willkomm und Abschied und nach- 
heriger Einsperrung in ein Zwangs- 
Arbeitshaus mindestens auf die Dauer 
von drei Jahren, auch zu Bezahlung 
der Arrest-Azungs= und Untersuchungs- 
Kosten; 
14. der bei dem O. A. Gerichte Marbach in 
Untersuchung gekommene Steinhauers- 
geselle Jakob Friedrich Berith, von Ils- 
feld. O. A. Besigheim, wegen wiederholtem 
und ausgezeichneten Diebstahls, Dro- 
hung und Injurien während des Laufs 
der Untersuchung, neben der Verbind- 
lichkeit zu Vergütung des Schadens, 
so wie seiner Arrest-Azungs= und sämt- 
licher Untersuchungs-Kosten zu fünf- 
monatlicher Festungsstrafe; 
15. der bei dem Criminalamte Stuttgart 
in Untersuchung gekommene Stein- 
hauer-Lehrling Carl Friedrich Kirsten 
don da, wegen betrüglichen Schuldet- 
machens, mehrerer kleiner Unterschla- 
gungen, Bagirens und Angabs# falschen 
Namens, neben dem Ersatze des Scha- 
dens und Bezahlung sämtlicher Kosten 
zu viermonatlicher Festungsstrafe; 
16. auf den Grund einer bei dem O. A. 
Gerichte Leonberg verhandelten Unter- 
suchung: 
a) Philipp Jacob Zipperer, von Alt- 
dorf, wegen mit Mißhandlung verbun- 
dener thätlicher Widersetzlichkeit und 
Injurien gegen einen Landjäger und 
Unbotmägigkelt, welches als wieder- 
holtes Vergehen erscheint, ferner wegen 
wiederholten Vagirens, wlederholten 
Concubinats, unerlaubten Verlassens 
seines Conffnations-Orts und wegen 
Thbeilnahme an einer kleinen Unterschlas 
gung, neben der Verbindlichkeit zu Be- 
zahlung seiner Arrest= Azungs, und 
der Untersuchungs-Kosten, unter Ein- 
rechnung eines Theils selnes erstandenen 
Arrests als Strafe, noch zu siebenmo- 
natlicher Zuchthausstrafe und nach- 
heriger Einsperrung in ein Zwangs-Ar- 
bestshaus mindestens auf die Dauer von 
sechs Monaten; 
b) Elisabeth Berner, wegen wieder- 
holten Vagirens und Bettelns, wegen 
Concubinats, und wiederholten unzüch-
	        
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