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in Untersuchung gekommene Ezechiel
Friedrich Mayer, von Weil im Dorf,
wegen wiederholten Diebstahls, in An-
betracht der von demselben wegen des
gleichen Verbrechens schon früher er-
standenen bedeutenden Criminal-Stra-
sen, unter Vorbehalt eines Strafzusatzes
wegen der gegen ihn angezeigten thät-
lichen Widersetzlichkeit und Verwundung
eines Polizei-Soldaten zu dreijähri-
ger Zuchthausstrase in Gotteszell mie
Willkomm und Abschied und nach-
heriger Einsperrung in ein Zwangs-
Arbeitshaus mindestens auf die Dauer
von drei Jahren, auch zu Bezahlung
der Arrest-Azungs= und Untersuchungs-
Kosten;
14. der bei dem O. A. Gerichte Marbach in
Untersuchung gekommene Steinhauers-
geselle Jakob Friedrich Berith, von Ils-
feld. O. A. Besigheim, wegen wiederholtem
und ausgezeichneten Diebstahls, Dro-
hung und Injurien während des Laufs
der Untersuchung, neben der Verbind-
lichkeit zu Vergütung des Schadens,
so wie seiner Arrest-Azungs= und sämt-
licher Untersuchungs-Kosten zu fünf-
monatlicher Festungsstrafe;
15. der bei dem Criminalamte Stuttgart
in Untersuchung gekommene Stein-
hauer-Lehrling Carl Friedrich Kirsten
don da, wegen betrüglichen Schuldet-
machens, mehrerer kleiner Unterschla-
gungen, Bagirens und Angabs# falschen
Namens, neben dem Ersatze des Scha-
dens und Bezahlung sämtlicher Kosten
zu viermonatlicher Festungsstrafe;
16. auf den Grund einer bei dem O. A.
Gerichte Leonberg verhandelten Unter-
suchung:
a) Philipp Jacob Zipperer, von Alt-
dorf, wegen mit Mißhandlung verbun-
dener thätlicher Widersetzlichkeit und
Injurien gegen einen Landjäger und
Unbotmägigkelt, welches als wieder-
holtes Vergehen erscheint, ferner wegen
wiederholten Vagirens, wlederholten
Concubinats, unerlaubten Verlassens
seines Conffnations-Orts und wegen
Thbeilnahme an einer kleinen Unterschlas
gung, neben der Verbindlichkeit zu Be-
zahlung seiner Arrest= Azungs, und
der Untersuchungs-Kosten, unter Ein-
rechnung eines Theils selnes erstandenen
Arrests als Strafe, noch zu siebenmo-
natlicher Zuchthausstrafe und nach-
heriger Einsperrung in ein Zwangs-Ar-
bestshaus mindestens auf die Dauer von
sechs Monaten;
b) Elisabeth Berner, wegen wieder-
holten Vagirens und Bettelns, wegen
Concubinats, und wiederholten unzüch-