Am i8. September wurbde:
22. auf den Grund der von dem O. A.
Gerichte Ludwigsburg gefuͤhrten Unter-
suchung gegen Johannes Schanz, Tag-
loͤhner von Wittlingen, O. A. Urach,
wegen unter erschwerenden Umstaͤnden
veruͤbten, im rechtlichen Sinne dritten
Diebstahls, neben Bezahlung seiner
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Arrest-Azungs= und der Untersuchungs-
Kosien, eine siebenmonatliche Fe-
sturgostrafe, neben einer vor Abführung
auf die Festung zu erstehenden körperli-
chen Züchtigung mit fünf und zwan-
zig Stockstreichen und eine nachherige
Einsperrung in ein Zwangs= Arbeits-
haus, wenigstens auf drei und ein-
halb Monatez
15. gegen die bei dem O. A. Gerichte Leon-
berg in Untersuchung gekommene Ehri-
stiane Friderike Glaiß, von Calw,
wegen verübter Diebstähle, und theils
versuchter, theils vollbrachter Betrüge-
reien, auch Vagirens, neben dem Ersatz
des Schadens, und Bezahlung ihrer
Kaft= und Untersuchungs-Kosten eine
viermonatliche Zuchthausstrafe er-
kannt.
Am 20. September wurde:
24. dem bei dem O. A.Gerichte Weins-
berg in Untersuchung gekommenen Hein-
rich Basler, von Neulautern, wegen
grober Injurlen gegen seine Vorgeseßte
und andere Personen, eines im höchsten
Grade tumultuarischen und unbotmäßi-
gen Betragens vor dem Gemeinde-Rath,
wegen mit Drohungen verbundener Wi-
dersehlichkeit, grober Excesse in der
Trunkenheit, unerwiesener Bezüchte und
ungebührlicher Acußerungen vor Gericht,
neben dem Ersaße der Untersuchungs-
Kosten eine viermonatliche Festungs-
strafe zuerkannt.
Am 33. September wurden ver-
urtheilt:
35. auf den Grund der von dem O. A.Ge-
richte Eßlingen geführten Untersuchung:
) Johann Zimmermann, von Dei-
zisau, wegen in verabredeter Gemein-
schaft mit Johann Georg Müller
von da verübter ausgezeichneter Dieb-
stähle, worunter sich ein großer
befindet, dann wegen von ihm allein
begangener Diebstähle, worunter ein
ausgezeichneter begriffen ist, und wegen
Verläumdung, neben dem Ersate des
Schadens unter solidarischer Verbind-
lichkeit und Bezahlung seiner Haft- und
der Hälfte der Untersuchungs-Kosten
zu fünfmonatlicher Zuchthausstrafe
nebst einem je in fünf und zwanzig
Peitschenhieben bestehenben Will-
komm und Ubschied;