neben Bezahlung saͤmtlicher Arrest-Azungs=
und Untersuchungs-Kosten zu
fünfmonatlicher Luchthjusstrafe berurtheilt.
2. Civil = Senat.
. In der Ations= und resp. Nichtigkeits-Klagsache
von dem O..Gerichte zu
Waiblingen zwischen Gottlieb Widmann,
zu Neckarrems, Vorkl., Nachbekl.,
Anten, Onten, und den Besitzern
des Irmannsweiler Hofs, Amtsschreiber
Seeger, zu Tübingen, und Cons. Vorbebl.,
Nachkl., Aten, Qaten, gegenseitige
Forderungen aus einem Pachtvertrage
betreffeud, wurde vermöge Beschlusses
vom 15. und 77. Juli inf. den
2. Sept. d. J. das unterrichtliche Erkenntniß
vom 18. Mai 1819 unter Vergleichung
der Kosten beider Instanzen
theils bestärigt, theils abgeändert. (5.
Sept.)
In der Ationssache von dem O. A.Gerichte
zu Böblingen zwischen Joseph.
Klamser, Schmidr zu Däzingen, Bekl.,
Anten, und Abraham Bolz, Zimmermann
zu Zavelstein, jetzt dessen Wirtwe,
Kl., Arin, Vergütung für Zimmer-Arbeit
betreffend, wurde vermöge Beschlusses
vom 2. August, ins. den 11.
September d. J. das erstrichterliche
Erkenntniß vom 20. Maͤrz 1820 nach
gepflogenem Verfahren uͤber den durch
das Urtheil vom 29. Mai 1831 nachgelassenen
Beweis in Betreff der noch
streitig gebliebenen Gegenftände nunmehr
unbedingt, jedoch unter Verglei“
chung der Kosten, bestkigt.
5. In der Ationssache von dem Stadtge
richte Sturtgan als Remissionsgerichte
zwischen der K. Staats-Haupt-Cas
sen = Verwaltung in Vertrekung des
K. Cameralamts Aalen, Lntin in dem
Concurse des verstorbenen Amtsschreibers
Treu zu Laubach, Antin, und
dem Kürschner Ostermaper, zu Siutt“
gart, Mit-Lnten, Aten, das Vorzugs-Rechr
der Anrischen Forderung betreß
fend, wurde vermöge Beschlussee ourm
72. August, ins. den 9. Sept. k. J.,
die Berufung wegen Mangels an der
appellabeln Summe unter Verurthei,
lung des Antischen Theils in die Koßien
nicht angenommen. (16. Sept.)
. In der Ationssache der Erben der Elo
sabeth Nägelin, von Mainhardt, O.A.
Weinsberg, Kl., Anten, gegen die
Erben des Christian Buͤhler von da,