Volltext : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

neben  Bezahlung  saͤmtlicher  Arrest-Azungs=
  und  Untersuchungs-Kosten  zu

fünfmonatlicher  Luchthjusstrafe  berurtheilt.


2.  Civil  =  Senat.

.  In  der  Ations=  und  resp.  Nichtigkeits-Klagsache

  von  dem  O..Gerichte  zu
Waiblingen  zwischen  Gottlieb  Widmann,
  zu  Neckarrems,  Vorkl.,  Nachbekl.,
  Anten,  Onten,  und  den  Besitzern
des  Irmannsweiler  Hofs,  Amtsschreiber
Seeger,  zu  Tübingen,  und  Cons.  Vorbebl.,
  Nachkl.,  Aten,  Qaten,  gegenseitige
  Forderungen  aus  einem  Pachtvertrage
  betreffeud,  wurde  vermöge  Beschlusses
  vom  15.  und  77.  Juli  inf.  den
2.  Sept.  d.  J.  das  unterrichtliche  Erkenntniß
  vom  18.  Mai  1819  unter  Vergleichung
  der  Kosten  beider  Instanzen
theils  bestärigt,  theils  abgeändert.  (5.
Sept.)

In  der  Ationssache  von  dem  O.  A.Gerichte

  zu  Böblingen  zwischen  Joseph.
Klamser,  Schmidr  zu  Däzingen,  Bekl.,
Anten,  und  Abraham  Bolz,  Zimmermann
  zu  Zavelstein,  jetzt  dessen  Wirtwe,
Kl.,  Arin,  Vergütung  für  Zimmer-Arbeit
  betreffend,  wurde  vermöge  Beschlusses
  vom  2.  August,  ins.  den  11.
September  d.  J.  das  erstrichterliche
Erkenntniß  vom  20.  Maͤrz  1820  nach

gepflogenem  Verfahren  uͤber  den  durch
das  Urtheil  vom  29.  Mai  1831  nachgelassenen
  Beweis  in  Betreff  der  noch
streitig  gebliebenen  Gegenftände  nunmehr
  unbedingt,  jedoch  unter  Verglei“
chung  der  Kosten,  bestkigt.

5.  In  der  Ationssache  von  dem  Stadtge
richte  Sturtgan  als  Remissionsgerichte
zwischen  der  K.  Staats-Haupt-Cas
sen  =  Verwaltung  in  Vertrekung  des
K.  Cameralamts  Aalen,  Lntin  in  dem
Concurse  des  verstorbenen  Amtsschreibers
  Treu  zu  Laubach,  Antin,  und
dem  Kürschner  Ostermaper,  zu  Siutt“
gart,  Mit-Lnten,  Aten,  das  Vorzugs-Rechr
  der  Anrischen  Forderung  betreß
fend,  wurde  vermöge  Beschlussee  ourm
72.  August,  ins.  den  9.  Sept.  k.  J.,
die  Berufung  wegen  Mangels  an  der
appellabeln  Summe  unter  Verurthei,
lung  des  Antischen  Theils  in  die  Koßien
nicht  angenommen.  (16.  Sept.)

.  In  der  Ationssache  der  Erben  der  Elo
sabeth  Nägelin,  von  Mainhardt,  O.A.
Weinsberg,  Kl.,  Anten,  gegen  die
Erben  des  Christian  Buͤhler  von  da,