Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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schungen unterm 1. Maͤrz d. J. gefaͤllte 
(S. 333 des Reg. Blatts entbaltene) 
Erkenntniß, desgleichen 
. in der Rekurssache der Magdalene 
Walter, von Nuͤrtingen, das von 
dem Gerichtshofe zu Ellwangen, unterm 
7. Okt. d. J. wegen wiederholten Va- 
girens und Bettelns gefaͤllte (hienach 
S. 91°0 enthaltene) Erkenntniß, unter 
Verfällung der zu 5 und 6 benannten 
Reburrenten in die Kosten zweiter In- 
stanz lediglich bestätigt; 
. in der Rekurssache des Heiligenpflegers 
und Pforchmeisters Johann Michael 
Gutbrod, von Vodelshausen, O. A. 
Rottenburg, der Rekurs gegen das von 
dem Gerichtshofe zu Tübingen wegen 
Rechnungs-Unordnung und dadurch ver- 
schuldeten Geld= und Frucht-Resies un- 
term 3. August d. J. gefällte (S. 746 
des Reg. Blatts cingerückte) Erkennt- 
niß wegen Mangels an einer gegründe- 
ten Beschwerde verworfen und Rekur- 
rent zu Erstattung der in zweiter Instanz 
erwachsenen Kosten für schuldig erklärt; 
6. in der Rekurssache des gewesenen Stif- 
tungepflegers Jakob Leibold, zu 
Höpfigheim, O. A. Marbach, das von 
dem Gerichtshofe zu Eßlingen, wegen 
verübter Kassen-Eingriffe und zu Deckung 
seines Restes sich zu Schulden gebrach- 
ter Fälschungen unterm #6. Aug. d. J. 
gefällte (S.41: der Reg. Blatts einge- 
rückte) Erkenntulß, unter Vetfällung 
des Rekurrenten in die Kosten zweiter 
Instanz bestatigt; 
. in der Rekurssache der Brüder Georg 
Bartholomäus und Johann Bartholo- 
muc Hörber, von Reutsachsen, O. A. 
Mergentheim, das von dem Gerichtshofe 
zu Ellwangen wegen körperlicher Miß- 
handlung und Erpressung unterm 5. 
April d. J. gefällte (S. 4o des Reg. 
Blattsenthaltene) Erkenntniß unter Ver- 
urtheilung der Rekurrenten in die Kosten 
zweiter Instanz). gleichfalls bestätigt. 
II. Civil-Senat. 
In der Ationssache von dem Gerichts- 
hofe zu Ulm zwischen der Gemeinde 
Groß-Eislingen, O. A. Geppingen, 
Kl., Antin, Wieder = Antin, und der 
Gemeinde Klein-Eislingen, desselben. 
O. A., Bekl., Atin, Wieder= Atin, die- 
Schullehrers= und Schulprovisors-Be- 
soldung betreffend, wurde vermoöge Be- 
schlusses vom :z. August, publ. den 13. 
Sept. die Berufung wegen Versäumung
	        
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