Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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wurde vermoͤge Beschlusses vom 22. in den vorigen Stand gegen das oberst- 
Sept., publ. den 15. Okt. die Berufung. richterliche desertorische Erkenntniß vom 
wegen Versäumung dergesecllichen Roth- 26. Febr. 1333 in der Hauptsache das am 
frist zu Einreichung der Beschwerde- 6. Nov. 16a 2 eröffnete Erkenntniß vori- 
schrift von Amts wegen für verlassen ger Instanz unter Vergleichung der Kosten 
erklärt. (d. 27. Okt.) dber beiden letten Instanzen abgeündert; 
Den 20. Oktober wurde: 13. in der Ationssache von dem Gerichts- 
11 in der Ationssache von dem Gerichts- hofe zu Tübingen zwischen der Bauer- 
hofe zu Eflingen zwischen dem Stistungs- schaft zu Sommenhardt, O. A. Calw, 
Rathe daselbst, Kl., Anten, Wieder- Bekl., Arin, vun Antin, und dem Jakob 
Anten, und dem Kaufmann Imanuel Schwämmle, zu Röthenbach, desselben 
Steudel allda, Vekl., Aten, Wieder- O. A., Kl., Anten, nun Aten, eine Weg- 
Aten, eine Injurien-Klage betreffend, reitigkeit betreffend, das am 23. Febr. 
das unter dem 15. Okt. 1823 eröffnete d. J.eröffnete Erkenntniß voriger Instanz 
Erkenntniß voriger Instanz unter Ver- unter Vergleichung der Kosten dieser In- 
gleichung der Kosten sämtlicher Instan- stanz theils bestätigt, theils abgecndert. 
zen abgeündert. 14. In der Ationssache von dem Gerichts- 
Den 24. Oktober wurde: hofe zu Eßlingen zwischen dem Johan= 
12. in der Ationssache von dem Gerichts- nes Spröhnle und Consorten, zu Thal- 
hofe zu Ellwangen zwischen dem Andreas heim, O.A. Heilbronn, Kl., Anten, 
Bauer, zu Rappoltshausen, O. A. Ge- Wieder-Anten, und der Hoffaktor Maier 
rabronn, nun dem Gottlieb Bullinger Lwschen Verlassenschafrs= Curatel, zu 
daselbst, Kl., Aten, Anten, Inten, Sontheim, desselben O. A., Bekl., Arin, 
und dem Juden= Vorsteher Elias Gun- Wieder = Atin, Entschädigung wegen 
zenhäuser, zu Schluchtern im Groß- eines Güterkauss betreffend, wurde ver- 
herzogthum Baden, Bekl., Anten, Aten, möge Beschlusses vom 10. Okt., publ. 
Jaten, die Wiedereinsehung in den vori- den 20. desselben Monats, die Berufung 
zen Stand gegen ein desertorisches Er- wegen Versäumung der gese-zlichen 
kenntniß und in der Hauptsache eine Nothfrist zu Einreichung der Beschwer- 
Forderung von Zoo fl. betreffend, nach deschrift von Amts wegen für verlassen 
vorgängiger Wiedereinsehung des Anten. erblärt. (d. 27. Okt.)
	        
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