son
Miurien vor Gericht, neben dem Er-
sate des Schadens und Bezahlung ihrer
Arrest= Azungs= und 1 der Untersu-
chungs-Kosten zu vier jähriger Zucht-
hausstrase mit Willkomm und nach-:
heriger Einsperrung in ein Zwangs=
Arbeitshaus, wenigstens auf die Dauer-
von zwei Jahren.
Am- 16. Oktober wurden:
16) auf den Grund der von dem O. A. Ge--
richte Brackenheim verhandelten Unter-
süchung wider-Christoph Schmalzhaf“
und Cons. von: Massenbach:
)Johann Georg Ehrenfried, wegem
thätlicher Mißhandlung des Caspar
Wehrle, verbunden mit in zusammen
gerotteten Haufen begangener Wider-
senlichkeit gegen Forstbediente, zu drei-
jähriger Festungsstrafe;
b) Johann:Georg Bökel, wegen wie-
derholren Waldfrevels und thätlicher,
mit Mißhandlung verbundener, in zu-
sammen gerotteten Haufen begangener
Widerseßlichkeit gegen Forstbediente,
zu zweijähriger.
o) Gottlieb Käser, wegen Mißhandlung:
des Waldschüßen: Laisle, und Mit-
wirkung zu der schweren Verwundung:
des Dominiküs Reichert: von Massen-
bachhausen, und wegen der in zusam-
men gerotteten Haufen: gegen Forst-
biener brgangenen Widerseplichkeit, zu:
dreimund einhalbjähriger,
d), Jakob Ehrenfried, wegen Mit-
wirkung zu der Verwandung des Rei-
chert und der dabei begangenen Wider-
setlichkeit, zu dreijähriger.
mt.) Christian Wagnur'; wegen entfern;
ter Theilnahme am der gegen Forst=
diener begangenen, mit tddrlichem Aus-
gange begleiteten Widerse-ichkeit, zu
neunmonatlicher, und'
Andreas Müller, wegen’ Waldfre-
vels und Theilnahme an der in zu-
sämmen gekotteten Haufen gegen Forst-
diener begangenen Widerseßzlichkeit zu
fünfzehenmonarlicher Festungs-=
Arbeitsstrafe verurtheilt, und jedem
der Verurtheilten seine Hast= und
ein angemessener Theil der Untersu-
chungs-Kosten zugeschieden.
Am :: Oktober wurde:
1y7:. dem Scháfer Melchior Cichborn, von
Mökmähl, O. A. Neckarsulm, wegen
tumultuarischen Betragens und dem
Fakob Kohler, von Groß-Eichholzheim,
zugefügten lebensgefährlicher Körper-
Verlehung, welche mit langwährenden
nachtheiligen Folgen verbunden ist, auch
wegen Verwundung des Jakob Hebeif,
von Reicherkshausen, neben der Ver-
bindlichkeit zum Ersatz des Schadens