23. der
letztmals gegen sie erkannten siebenmo-
natlichen Zuchthausstrafe, zu einer
weitern zweimonatlichen Zuchthaus-
strafe und nachheriger einmonatli-
chen Zwangs-Arbeitshausstrafe;
Schneider Johann Friedrich
Stökle, von Stuttgart, wegen meh-
rerer Unterschlagungen, kleinen aber
auogezeichneten Diebstahls, der als der
zweite im rechtlichen Sinne erscheint,
wegen wiederholten Vagirens und Bet-
telns, wiederholter Fälschung, und An-
gabe eines falschen Namens, auch vor-
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gebrachter Lügen, neben Bezahlung.
sämtlicher Kosten zu sechsmonatli-
cher Festungsstrafe nebst fünf und
zwanzig Stockstreichen und nach-
heriger Einsperrung in ein Zwangs-=
Arbeitshaus wenigstens auf die Dauer
von vier Monaten;
. der bei dem Criminal-Amte Stuttgart
in Untersuchung gestandene Weingärt-=
ner, Johann Georg Srieger, von
Bothnang, Amts-O.A. Stuttgart, we-
gen wiederhelter Wald-Ercesse, Un-
betmaßigkeit gegen obrigkeitliche Vor-
ladungen und gegen den Waldschüßzen
Baudistel, auch unanständigen und tu-
multuarischen Betragens vor Gericht,
neben der Verbindlichkeit zum Schadens-
Ersaßtz zu Bezahlung von 3 der Unter-
suchungs-Kosten zu viermonatlicher
Fesiungsstrafe uud nachheriger Einsper-
rung in ein Zwangs-Arbeitshaus we-
nigstens auf vier Monate.
Am 3o. Oktober wurde:
5. dem bei dem O. A. Gerichte Besigheim
in Untersuchung gekommenen Andreas
Rumold, von Geradstetten, O.A.
Schorndorf, wegen fortgesetzter Betrü-
gereien mittelst Gebrauchs eines Wan-
derbuchs, wegen mehrerer ausgezeich-
neter Diebstähle, Vagirens und frechen
Wugnens und Lügene vor Gericht, neben
dem Kosten= und Schadens-Ersaß eine
sechsmonatliche Festungsstrafe zuer-
kannt.
Erkenntnisse in Redisions-Fällen.
26. In der von Amts wegen zur Revisson
vorgelegten, von dem O. A. Gerichte Mar-
bach geführten Untersuchung gegen Mat-
thaus Schlechter, von Murr, und Hein-
rich Ganz, von Ottmarcheim, hat der
Eriminal = Senaf des K. O. Tribunals
29. Jull -
unterm·;·o»M-k d. J. das Erkenntniß
dahin gefaͤllt, daß
a) Matthaͤus Schlecht er wegen vollen-