Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

chungs = Kosten zu einer achtzehen- 
monatlichen Zuchthausstrafe in Lud- 
wigoburg mit derbem Willkomm und 
nachheriger Einschließung in dem 
Zwangs-Arbeitshaus zu Rottenburg 
wenigstens auf die Dauer von neun 
Monaten verurtheilt. 
Redisions-Erkenntniß. 
In der von Amts wegen zur Reeision 
vorgelegten Untersuchungssache gegen 
den suspendirten Hüttenamts-Verwalter 
Christian Immanuel Ulrich, zu Bee- 
renthal, O. A. Spaichingen, erkannte 
der Criminal-Senat des K. Ober-Tri- 
bunals unterm 13. Sept. d. J. gegen 
den Angeschuldigten wegen nachlaͤßiger 
Verwaltung seines Amts und unordent- 
licher Rechnungs= und Kassen-Führung 
und dadurch verschuldeten Kassen-Rests 
von 6, 90 fl. 24 kr., neben Entlassung 
von seinem Amte und der Verbindlich- 
keit zum Ersaßtz des Rests seiner Haft- 
und sämtlicher Untersuchungs= Kosten 
eine sechsmonatliche Festungastrafe 
mit angemessener Beschäftigung inner- 
halb der Festung, welche Serase jedoch 
Seine Königliche Majestát ver- 
maöge höchster Entschließung rom : 4. Ok- 
tober d. J. im Gnadenwege auf drei 
Monate herabzusetzen und dabei noch 
weiter zu verordnen geruht haben, daß 
für den Unterhalt des Ulrich und seiner 
Familie durch eine untergeordnete und 
stets widerrufliche Anstellung auf einem 
Eisenwerk außerhalb Beerenthal gesorgt 
werden solle. 
2. Civil-Senat. 
In der Ationssache von dem O. A.Ge- 
richte Neuenbürg zwischen Michael See- 
ger und Jakob Schwarz, von Schwann, 
Kl., Anten, und Friedrich Herr, von 
da, Bekl., Aten, die Gültigkeit eines 
Teslaments betreffend, wurde durch Be- 
schluß vom 9. Sept., publ. den 2:5. des- 
selben Monate, die eingelegte Berufung 
wegen Versäumung der Nothfrist zu 
Einreichung der Beschwerdeschrift für 
verlassen erkannt, unter Verurtheilung 
der Anten in die Kosten zweiter Instanz. 
(den 3. Okt.) 
2. Ebenso wurde erkannt in der Ations-= 
sache von dem O. A. Gerichte Valingen 
zwischen Johann Jakob Jerter, von
	        
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