chungs = Kosten zu einer achtzehen-
monatlichen Zuchthausstrafe in Lud-
wigoburg mit derbem Willkomm und
nachheriger Einschließung in dem
Zwangs-Arbeitshaus zu Rottenburg
wenigstens auf die Dauer von neun
Monaten verurtheilt.
Redisions-Erkenntniß.
In der von Amts wegen zur Reeision
vorgelegten Untersuchungssache gegen
den suspendirten Hüttenamts-Verwalter
Christian Immanuel Ulrich, zu Bee-
renthal, O. A. Spaichingen, erkannte
der Criminal-Senat des K. Ober-Tri-
bunals unterm 13. Sept. d. J. gegen
den Angeschuldigten wegen nachlaͤßiger
Verwaltung seines Amts und unordent-
licher Rechnungs= und Kassen-Führung
und dadurch verschuldeten Kassen-Rests
von 6, 90 fl. 24 kr., neben Entlassung
von seinem Amte und der Verbindlich-
keit zum Ersaßtz des Rests seiner Haft-
und sämtlicher Untersuchungs= Kosten
eine sechsmonatliche Festungastrafe
mit angemessener Beschäftigung inner-
halb der Festung, welche Serase jedoch
Seine Königliche Majestát ver-
maöge höchster Entschließung rom : 4. Ok-
tober d. J. im Gnadenwege auf drei
Monate herabzusetzen und dabei noch
weiter zu verordnen geruht haben, daß
für den Unterhalt des Ulrich und seiner
Familie durch eine untergeordnete und
stets widerrufliche Anstellung auf einem
Eisenwerk außerhalb Beerenthal gesorgt
werden solle.
2. Civil-Senat.
In der Ationssache von dem O. A.Ge-
richte Neuenbürg zwischen Michael See-
ger und Jakob Schwarz, von Schwann,
Kl., Anten, und Friedrich Herr, von
da, Bekl., Aten, die Gültigkeit eines
Teslaments betreffend, wurde durch Be-
schluß vom 9. Sept., publ. den 2:5. des-
selben Monate, die eingelegte Berufung
wegen Versäumung der Nothfrist zu
Einreichung der Beschwerdeschrift für
verlassen erkannt, unter Verurtheilung
der Anten in die Kosten zweiter Instanz.
(den 3. Okt.)
2. Ebenso wurde erkannt in der Ations-=
sache von dem O. A. Gerichte Valingen
zwischen Johann Jakob Jerter, von