tern kleinen Betruͤgerei, neben Ersatz
des Schadens und Bezahlung der Kosten,
eine seinen Gesundheits-Umständen an-
gemessene fünfmo natliche Zuchthaus,
-Ktrafe ausgesprochen;
& wider den vormaligen Postosficial Au-
gust Eidenbenz, zu Schorndorf, we-
gen mit thätlicher Mißhandlung der
Schaar-Wache verbundener Widersetz
lichkeit, so wie wegen wörtlicher In-
jurien gegen den Oberamts-Aktuar,
neben Bezahlung seiner Arrest-Azungs=
und der Untersuchungs-Kosten, eine
drei und einhalbmonatliche Fe-
stungs-Arbeitsstrafe erkannt.
Am zr. Oktober wurde:
10. der fuspendirte Schultheiß Johann
Leonhard Ritter, von Dünsbach,
O.A. Gerabronn, wegen betrög-
licher und eigennütziger Abschliekung
eines Vertrags mit den zu seinem Pe-
zirke gehèörigen Gemeinden Dünsbach
und Vrachbach in Amts-Angelegenhei-
ten und dardurch sich verschafften Vor-
theils von 255 fl., von seinem Amte
als Schultheiß casstrt, zu Beklei-
dung eines öffentlichen Amtes für un-
fähig erklärt, und zu dreimonatli-
cher Fesiungsstrafe so wie zu Bezahlung
der Untersuchungs-Kosten verurtheilt.
Unter dem :5. Oktober wurde:
11, der ledige Johann Georg Fink, von
Gussenstadr, O. A. Heidenheim, wegen
Scortation und Ehebruchs, neben Be-
zahlung der Hälfte der Untersuchungs-
Kosten, mit einer Festungsstrase von
drei Monaten und acht Tagen
belegt.
Erkenntnisse in Revisions-Fällen.
13. In der von Amts wegen zur Revision
vorgelegten, von dem O. A. Gerichte
Welzheim gefuͤhrten Untersuchung ge-
gen Christoph Friedrich Molt, von
Lorch, O. A. Welzheim, erkannte
der Criminal = Senat des K. Ober-
Tribunals unter dem 19. August
d. J., daß der Angeschuldigte wegen vor-
sätzlicher Tödtung seines Bruders, zum
Tode durch das Schwerbt zu ver-
rrtheilen, auch sämtliche Arrest-Azungs-
Untersuchungs= und Vertheidigungs=
wie die Straf-Wollziehungs-Kosten aus
dessen Vermögen zu bezahlen seven.
Dleses Erkenntniß, welches Seine Ké-
nigliche Majestat im Wege der Gnade