Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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wurde vermoͤge Beschlusses vom Zo. 
August, eroͤffnet den 16. Sept. das unter- 
gerichtliche Verfahren nnd Erkenntniß 
als nichtig aufgehoben. (ben 4. Okt.) 
In der Nichtigkeits-Klagsache von dem 
O.A.Gerichte Erailsheim zwischen dem 
Leonhard Bullinger, von Krettenbach, 
Bekl., Qnten, und Lazarus Salomon, 
zu Crailsheim, Kl., Qaten, einen Mak- 
ler-Vertrag betreffend, wurde vermöge 
Beschlusses vom 30. August, erdffnet 
den 8. Sept. das untergerichtliche Er- 
kenntniß vom 27. Nov. 1822 unter Ver- 
urtheilung des Qaten in die Kosten 
aufgehoben. (den 4. Okt.) 
In der Ationssache von dem O.A. Ge- 
richte Gaildorf zwischen Lorenz Weller, 
von Ober-Sontheim, Bekl., Anten, 
und Christine Mulfinger, von Gündel- 
hardt, Kl., Atin, Privatgenugthuung 
und Kindes-Ernährungbetreffend, wurde 
vermöge Beschlusses vom 50. August, 
eröffnet den 35. Sept. 1323 die einge- 
legte Berufung wegen Versäumung der 
Nothfrist zu Einreichung des Beschwerde- 
Libells für verlassen erklärt, und Ant 
in die Kosten verurtheilt. (den 8. Okt.) 
Unter dem 13. Oktober wurde: 
. in der Ationssache von dem O. A. Ge- 
richt Oehringen zwischen Friedrich Gott- 
lieb Landbek. Gastgeber in Oehringen, 
nun dessen Erben, Bekl., Anten, und 
Georg Mögerle, Bärenwirth daselbst, 
nun dessen Ganmasse, Kl., Atin, Schuld- 
forderung betreffend, das unter dem 
:7. August 1371 eröffnete Urtheil vori, 
ger Instanz bestätigt, und Bekl. Ant 
in die Kosten dieser Instanz verurtheilk. 
5. In der Rekurssache des Gutsbesitzers 
Christian Wirst, zu Lenglingen, wurde 
vermöge Beschlusses vom 1. und er- 
öffnet den 35. Sept. die von demselben 
gegen das Gant-Erkenntniß des O. A. 
Gerichts zu Welzheim erhobene Be, 
schwerde als unbegründet verworfen. 
(Oen 15. Okt.) 
Unter dem 15. Oktober wurde: 
6. in der A:ionssache zwischen dem Amt- 
schreiber Schulz, in Berlichingen, Bekl., 
Anten, und den Juden Falk Abraham, 
zu Ernsbach, und Immanuel Oppen- 
beimer, von Sennfeld, Kl., Aren, die 
Aufhebung eines Cessions= Vertrags 
betreffend, das unter dem 20. März 
d. J. eröffnete Urtheil erster Instanz 
unter Vergleichung des Anten in die 
Kosten bestätigt. 
Am 20. Oktober wurde: 
7. die Klagsache zwischen Barnas Mater 
Salomon, von Michelbach an der Lüke.
	        
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