Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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zehentaͤgiger Gefaͤngnißstrafe verur- cher Einsperrung in das Zwangs-Aw- 
theilt. beitohaus zu Rottenburg verurtheilt. 
Den 15. Oktober wurde: 
a. die bei dem O. A. Gerichte Muͤnsingen Den 18. Oktober wurde: 
in Untersuchung gekommene Anne Marie à # der bei dem O.A. Gerichte Tettnang. 
Widmann, von Drakenstein, O. A. in Untersuchung gekommene Grenzzoller 
Geißlingen, wegen verschiedener Dieb- Adolph Bommer, zu Neuhaus, wegen 
stähle und anderer Vergehen, tieben Beihülfe zu Wein-Einschwärzungen von 
Verfällung in den Kosten= und Scha- seiner Stelle cassirt, und zu Bekleidung 
dens= Ersatz zu sieben und einhalb- jedes öffentlichen Amte für unfähig er- 
monatlicher Zuchthausstrafe in Heil- klärt. 
bronn, und ç # Am 20. Oktober wurde: 
9. Benedikr Lußmann und seine SteiefÜ?: 48. Bernhard Wagenblast, von Wei, 
tochter Bictorig, von Wangen, wegen ßenstein, O. A. Geißlingen, wegen aso- 
ehebrecherischer Blutschande, jedes neben tischen. Lebens, Fund „Diebflayls und 
Verflllans in die Hälfre der Unterst, anderer Vergehen, nebem dem Krsten- 
chung-Kosten zu ein und einhalbjah, Ersatze zur Einsperrung in das Zwangs, 
riger Zachthausstrafe beziehungoweise Arbeitehans zu Ulm bis zu erprobter 
zu Heilbronn und Ludwigsburg verur- Besserung, wenigstens aber auf die 
theilt. Dauer von sechs Monaten, und 
An demselben Tage würde:: u5. der bei dem O. A Gerichte Geißlingen 
10. der bei dem O.A.Gerichte Kirchheim in Untersischung gekbmimene"Johahn 
in Verhaft und Untersüchung gekomiche budibig Ort, von Schlierbach Olll. 
Johann Sprandel, von Urach, wegen Geppingen, wegen eines durch Elafkei- 
eines ausgezeichneten Diebstahls, welcher gen gualisicirten und eines Haus“ Dieb- 
den zweiten Rückfall des Angeschuldig- stahls unter Berücksichtigung der früher 
ten in dieses Verbrechen begrandenz, poen ihm wegen Diebstahls erstandenen 
neben dem Kosten-Ersate zu acht= Strafe, neben dem Kosicn-Ersatze zu 
monatlicher Festungs- Arbeite- fünfmmonatlsiher' Fe flängo-Arbeits- 
strafe und nachheriger viermonatli- #trafe verunheiltk. «
	        
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