Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Commission und ihres Musterlehrers mit 
schulinspekroratamtlichem Beiberichte bei 
dem Kirchenrathe schriftlich melden, wi- 
drigenfalls sie zu dieser Prüfung vicht zu- 
gelassen werden. Hlerauf wird Jedem 
die weitere Weisung zugehen. 
Diejenigen Prüfungs-Candidaten, wel- 
che die Zulassung erhalten, mössen sich am 
Worabende bei der Prüfungs-Commission 
stellen. 
Die Incipienten, welche im September 
d. J. zwar die Prüfung erstanden, aber kein 
Fähigkeits-Dekret erhalten haben, dürfen 
sich noch nicht zur Wiederholung melden. 
Die Schul-Inspektoren und die übrigen 
Parrer haben dieses den in ihrem Pfarr- 
sprengel vorhandenen Incipienten vom 
Jahr 1822 unverzuͤglich bekannt zu ma- 
chen. 
Stuttgart den 6. December 1823. 
Camerer. 
C.) Des Departements der Finassen: 
Des Steuer-Ceollegium. 
Errichtung eines Ober-Jollamts zu Alpirsdach. 
Es wird hiemit zur allgemeinen Kennt- 
niß gebracht, daß in Folge allerhöchster 
Entschlietzung vom 29. August d. J. ein 
Ober-Zollamt in Alpirsbach errichtet 
worden ist. 
Stuttgart den 27. November 1873. 
Suͤskind. 
  
Dienst · Erledigung. 
Die erkedigte Stelle eines Pfarrers an 
dem Zucht = und Waisenhause zu Lud- 
wigsburg wird, mit Vorbehalt der ihm 
über seine Amts-Obliegenhriten noch zu 
ertheilenden besondern Borschrift, wieder 
ersetzt werden. Dieselbe ist neben freier 
Wohnung und dazu gehörigem Gartenge- 
nuß mit einer jährlichen Besoldung von 
„deb fl. in Geld verbunden. Die Bewer- 
ber haben sich längstens binnen 14 Tagen 
bei dem evangel. Conststorium zu melden. 
Durch den Tod des Försters Koch is 
das Revier Rottenburg, Tübinger Forstes, 
in der zweiten Elasse mit Pferderation, 
erledigt worden. 
Am 3. d. M. ist der pensionirte Major 
v. Reizenstein, zu Ludwigsburg, und 
am 5. d. M. der Adjutant der erfien 
Infanterie-Brigade, Oberlieutenant Er, 
hard:, zu Stuttgart, gestorben.
	        
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