Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

4. 
zucht, neben der Verbindlichkeit zu Be- 
zahlung der Arrest-Azungs- und Un- 
terfuchungs-Kosten, zu viermonatli- 
cher Zuchthausstrafe und nachheriger 
Einsperrung in ein Zwangs- Arbeits- 
haus auf die Dauer von wenigstens 
zwei Monatenz; , 
.detGärtuerJohannG-orgLug, 
von Stuttgart, wegen zweier wie- 
derholter Diebstaͤhle, worunter ein 
großer Diebstahl ist, neben der Verbind- 
lichkeit zu Bezahlung seiner Arrest- 
Azungs- und Untersuchungs - Kosten, 
zu einer vier und einhalbjaͤhrigen 
Zuchthausstrafe und nachheriger Ein- 
sperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus, 
mindestens auf drei Jahre. 
Am 6. November wurde: 
3. gegen Carl Gauß, zu Ochsenhöfle, 
O.A. Weinsberg, wegen mittelst wört- 
licher und thätlicher Mißhandlung zu 
Schuldgebrachter Widersetzlichkeit, nebe# 
Zuscheidung sämtlicher Untersuchungs- 
Kosten eine viermonatliche Festungs-- 
ftrafe, und 
gegen den bei dem O.A#.Gerichte Leon- 
berg in Untersuchung gestandenen Phi- 
lipp Jocher, Keßler und Scheeren- 
schleifer von Böblingen, wegen mit 
thärlicher Mißhandlung verbundener 
Widerselichkelt gegen einen Landjäger, 
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neben der von ihm bereits erstandenen 
Sefängnißstrafe noch eine drei und. 
einhalbmonatliche Festungsstrafe, 
neben dem Ersah sämtlicher Kosten er- 
kannt. 
Am 3. November wurden ver- 
urtheilt: 
5. der bei dem O.A. Gerichte Backnang in 
Untersuchung gekommene Leonhard 
Müller, von Limbach, wegen Vagi- 
rens und eines kleinen aber wiederhol- 
ten Diebstahls, neben Zuscheidung sämt- 
licher Kosten, zu sechsmonatlicher 
Festungsstrafe; 
6. Magdalene Sost, von Willsbach, O.A. 
Weinsberg, wegen fortgesetzter theils 
von ihr allein, theils in Genossenschaft 
und zum Thell unter erschwerenden Um- 
ständen verübter Entfremdungen und 
Beihülfe zu einem großen und ausge- 
zeichneten Geld-Diebstahl an ihrem 
Sriefoater, auch wegen fortgeseßten be- 
trüglichen Schuldenmachens, neben dem 
Ersatze des Schadens und Erstattung 
von & der Untersuchungs = Kosten, zu 
viermonatlicher Zwangs= Arbeits- 
hausstrafe. 
Am 13. November wurden ver- 
urtheilt: 
7. aufden Grund einer von dem O.A. Gerich- 
te Neckarsulm gefuͤhrten Untersuchung:
	        
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