Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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ab. der bei dem O. A. Gerichte Neckar- wiederholten Vagirens und Bettelns, 
sulm in Untersuchung gekommene cas- auch wiederholter Angabe eines falschen 
sirte Schullehrer Christian Runzler, Namens vor einer obrigkeitlichen Be- 
von Goldburghausen, O. A. Neresheim, hörde, neben Zuscheidung sämtlicher 
wegen versuchter Sodomle, unter Be- Arrest-Azungs= und Untersuchungs- 
rücksichtigung der bereits wegen dieses Kosten eine zweimonatliche Zucht- 
Verbrecheno früher erstandenen Strafe, hausstrafe mit Willkomm und nach- 
zu zweijähriger Zuchthausstrafe und herige zweimonatliche Reklusion in 
zu nachheriger Einsperrung in ein ein Zwangs, Arbeitehaus; 
Zwangs= Arbeitshaus bis za erprobter 21. gegen Johann Friedrich Koch, von 
Besserung, mindestens aber auf die Stuttgart, wegen wiederholten Dieb- 
Dauer von einem Jahr, und zu Be- stabls, dann. wegen ausgestoßener In- 
zahlung seiner Haft-Azungs= und der jurien und Drohungen, neben Zuschei- 
Untersuchungs-Kosten. dung seiner Arrest-Azungs= und sämt- 
Am 15. Rovember wurde: licher Untersuchungs-Kosten, eine vier- 
19. gegen Carl Hohlscheidt von Gros= monatliche Festungsstrafe mit Will- 
sachsenheim, O.A. Vaihingen, wegen komm und nachherige Reklusson in: 
zum Theil ausgezeichneter, und im ein Zwangs-Arbeitshaus, mindestens 
rechtlichen Sinne dritter Diebstähle, auf die Dauer von zwei Monaten 
wiederholten Vagirens und Bettelns, erkannt. 
eine achtmonatliche Zuchthausstrafe Am 16. Nodember wurde: 
mit einer auf zweimal zu vollziehenden 3z3. auf den Grund der von dem O. A.Ge- 
Züchtigung von fünfzig Ruthenhie- richte Vaihingen geführten Unterfa- 
beôn, und eine nachherige viermonat-= chung: 
liche Reklusion in ein Zwangs-Ar= ) der Schultheig Gottlieb Frie- 
beitshaus, so wie die Verurtheilung drich Deißler, von Hohenhaslach, 
in sämtliche Arrest-Azangs= und Un- wegen fortgesetzten verbotswidrigen 
tersuchangs-Kostenz « Ankaufs verschiedener Vermoͤgens- 
20. gegen Dorothee Aigner von Illin- Theile der Gemeinde, so wie von 
gen, O. A. Maulbronn, wegen wieder- Gantmassen und Pflegschaften, und 
holter Ueberschreitung der Confination, wegen theilweisen gewaltthaͤtrigen und
	        
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