Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

5. auf den Grund einer bei dem Ober- 
amtsgerichte Hall verhandelten Unter- 
suchung, gegen den jüdischen Gauner, 
Abraham Isaak, von Sondersleben, 
im Herzogthum Anhalt, sonst unter dem 
Namen Abraham Isaab, von Mez, 
oder Mayer Levi, von Bischen, bekanmt, 
wegen wiederholter, gewerbemäßig ver- 
übten Taschen= Diebsiähle, Begirens, 
Lügens und verbotener Wicderbetretung 
der königlichen Staaten, eine ein und 
einhalbjährige Zuchthausstrafe mit 
derbem Willkomm und Abschied, und 
unter Bedrohung schärserer Ahndung 
auf den Wiederbetretungofall die wieder- 
bolte Ausweisung aus dem Königreich 
nach erstandener Strafe, erkannt; 
9. Joseph Hazig, Mebhgerknecht, von 
Mögglingen, welcher von dem Ober- 
amtsgerichte Gmünd in Unrersuchung 
gezogen worden, wegen fortgesebter Be- 
krügereien an seinem Dienstherrn und ei- 
genmächtiger Verlassung seinee Diensts, 
neben dem Ersaßt des Schadens und Be- 
zahlung sämtlicher Arrest-, Azungs= und. 
Untersuchungs-Kosten, zu viermonat-= 
licher Festungsstrafe verurtheilr. 
Den 10. December ist: 
ro. in der vor dem Oberamtsgerichte Ge- 
rabronn verhandelten Untersuchung ge- 
gen Leonhard Michael Strauß, von 
Brettenfeld, wegen im rechtlichen Sinne 
Aweiten Diebstahls eine viermoratli- 
che Festungs-Arbeitsstrase ausgespro= 
chen worden. 
Unterm 1z. December wurde: 
1:. der bei dem Oberamtsgerichte Mer- 
gentheim in Verhaft und Untersuchung 
gekommene Bernhard Krauß, Lon 
Stuppach, wegen eines kleinen qualis- 
zirten, und eines einfachen großen Dieb- 
stahls, ferner wegen Vagirens und Ver- 
telns, neben Bezahlung seiner Arrest-, 
Azungs= und Untersuchungs-Kosten, 
zu neunmonatlicher Zuchthausstrafe 
verurtheilt: 
12. der bei dem Oberamtsgerichte Welz- 
heimin Untersuchung gekommene Schuh- 
macher-Zunft-Obermeister, Johann 
Jakob Greiner vonsda, wegen eines 
durch Eingriffe in die Zunft-Casse ge- 
sebten Restes, von seiner Stelle als 
Obermeister kassirt, zu Bekleidung ei- 
nes öffentlichen Amts für unfähig er- 
klärt, und zu sechswdchiger seinen 
kränklichen Umständen angemessenen Fe- 
stungsstrase, so wie zu Bezahlung der 
Untersuchungs-Kosten verurtheilt. 
Am 1½4. December ist: 
15. in der vor dem Oberamtögerichte 
Welzheim verhandelten Untersachungs- 
sache:
	        
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