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Zuchthausstrafe in Ludwigsburg mit
Willkomm und Abschied, und nachherige
wenigstens einjährige Reklusion in?s
einem Zwangs= Arbeitshause erkannt.
Unter dem 29. November wurde:
11. Johann Georg Mäller, vulgo Ren-
ner, von Sontheim, O. A. Heidenheim,
wegen verübten, zwar kleinen und ein-
fachen, aber zweiten Diebstahls, unter
Rücksicht auf die früher erstandene Stra-
fe, mit einer viermonatlichen Fe-
stungsstrafe belegt;
13. der Schullehrer Michael Bezler, von
Degenfeld, O. A. Gmünd, wegen Fäl-
schung einer öffentlichen Urkunde, zu
vierwöchiger Festungsstrafe verur-
theilt, und von seiner Stelle als Schul-
lehrer cassirt.
Revisions-Erkenntntß.
15.In dervon Amts wegen zur Revision vor-
gelegten, von dem O. A. Gerichte Crails-
heim geführten Untersuchung gegen
Gertrude Seybold, von Rosenberg,
O.A. Ellwangen, erkannte der Eriminal-
Senat des K. Ober-Tribunals unter
dem 9. September d. J., daß die An-
geschuldigte wegen vollbrachten Kinds-
mords, welches Verbrechens sie, neben
wiederholten ähnlichen Unternehmungen
gegen das Leben mehrerer früher von
ibr geborenen unehelichen Kinder, so
wie neben vielfachen Ehebrüchen und
Scortationen, für schuldig zu erklären,
zum Tode durch das Schwert zu
verurtheilen, und der Betrag sämtlicher
Arrest= Azungs-Vertheidigungs= und
Straf-Vollziehungs, dann & der Unter-
suchungs-Kosten aus ihrem Vermögen
zu ersehen sev.
Seine Königliche Majestät haben
nach höchster Entschließung vom 7. Nov.
das vorstehende Erkenntniß dahin ge-
mildert, daß der Verurtheilten die To-
desstrafe aus Gnaden erlassen seyn, und
an die Stelle derselben lebensläng-
liche Zuchthausstrafe treten soll-
2. Civil-Senat.
Unter dem 6. November wurde:
1. in der Ationssache von dem O. A. Ge-
richt Oehringen zwischen der Gemeinde
Friederichsruhe, Kl., Nachbebl., Antin,
und der Gemeinde Westernbach, Bekl.,
Nachkl., Atin, Märkungsstreit und
Schaftriebs = Gerechtigkeit betreffend,
das unter dem 1. April 1837 eröffnete
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