Urtheil erster Instanz, unter Verglei-
chung der Kosten, bestaͤtigt.
2. In der Rekurssache des Jakob Thomas
Kempter, von Reitbrechts, wurde ver-
moͤge Beschlusses vom 18., eroͤffnet den
29. Oktober, die von demselben gegen
das. Gant-Erkenntniß des O. A. Gerichts
Gmünd erhobene Beschwerde als un-
begründet verworfen. (d. 12. Novem-
ber.)
Unter dem 15. November wurde:
3. in der Ationsfache von dem O.A. Ge-
richte Crailsheim zwischen dem Tabaks,
spinner Joseph Pfann von da, Bekl.,
Anten, und dem Bauern Leonhardt
Michael Stümpfich, zu Roßfeld, Kl.,
Aten, eine Forderung von Ibo fl. 30 kr.
aus einem Bürgschafts-Vertrag betref-
fend, das am 38. Aug. 233: eröffnete
untergerichtliche Erkenmtniß, unter Ver-
urtheilung des Anten in die Kosten,
bestätigt;
in der Ationssache von demselben O. A.
Gerichte zwischen dem K. Cameralamte
daselbst, Luten, Anten, und der Curatel
des Johann Thomas Hirschmann, von
Bergbronn, Latin, Atin, die Forderung
einer Zoll-Defraudationsstrafe betref-
send, wurde vermöge Beschlusses vom
2o., eröffnet den 29. Obtober, die er-
griffene Berufung gegen das unter dem
964
6. Februar d. J. eröffnete Locations-
Erkennmiß wegen versäumter Nothfrist
zu Einreichung der Beschwerdeschrift,
unter Verurtheilung des Anten in die
Kosten dieser Instanz, für verlassen er-
klärt. (d. 17. November.)
Unterm 29. Rodember wurde:
5. in der Ations= und Nichtigkeits = Klag-
sache von dem O. A. Gericht Aalen, zwi
schen dem Hafner Kaver Hofmann, von
Ellwangen, nunmehr dessen Erben,
Kaufmann Friedrich Anton Zimmerle
daselbst, Kl., Qnten, Anten, und dem
Hammerschmidt Caspar Harlacher, von
Adelmannsfelden, nun dessen Wittwe,
unter Beistand ihres Kriegsvogts, Bekl.,
Qatin, Atin, Forderung aus einem
Kauf betreffend, die vorgebrachte Rich-
tigkeits-Klage als unstatthaft verwor-
fen, und das am 16. März 1831 er-
bifnete untergerichtliche Urtheil unter
Verurtheilung des Kl. Anten in die
Kosten dieser Instanz, besiätigt;
l in der Rechtssache der steuerpflichtigen
Unterthanen des vormaligen Amts-
Verbandes Aimpurg-Sontheim-Grd-
ningen, Kl., wider die beiden fürstli-
chen Haͤuser von Hohenlohe-Bartenstein
und Colloredo-Mannsfeld, Bekl., Rück-
erstatmung einer bezahlten Nichrschuld
betreffend, die Klage angebrachter-