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Umständen veröbter Diebstähle, welche
den zweiten Räckfall des Angeschuldig-
ten in diese Art von Verbrechen begrün-
den, wegen wiederhosten Vagirens, wie-
derholten Wiedereinrritts in das König-
reich und anderer geringerer Vergchen,
zu zwei und einhalbjáhriger Fe-
stungs-Arbeitsstrase, mit Willkomm
und Abschied und nachheriger Aus-
weisung aus dem Koönigreich unter.
geschärfter Straf-Androhung fär den
Fall der Rückkehr, und
b) Maria Anna Huth., von Schwein-
hausen) wegen eines großen und qua-
lisicirten Diebstahls, welcher den ersten
Räückfall der Angeschulbigten in diese
Art von Berbrechen begrändet, wegen
Diebstahls-Begülinstigung und anderer
geringerer Vergehen, zu neunmo-
natlicher Zuchthausstrafe in Mark-
gröningen, mit Willkomm und nach-
heriger Einsperrung in das Zwangs-
Arbeitshaus zu Ulm bis zu erprobter
Besserung, wenigstens aber auf die
Dauer von sechs Monaten, verur-
theilt; zugleich wurde hinsichtlich des
Schadens= und Kosten, Ersatzes das
Angemessene verfügt.
Den 19. November wurde:
6. Barbara Jäger, von Oethlingen,
O.A. Kirchheim, wegen wiederholten
Vagirens und Bettelns, neben dem
Kosien-Ersatze zur Einsperrung in das
Zwango-Arbeltshaus in Ulm bis zu er-
probter Besserung, wenigstens aber auf
die Dauer von neun Monatenz ferner
9. auf den Grund der vor dem O.A.-Ge-
richt Ulm gepflogenen Untersuchung:
Joseph Belstler, von Weisenstein,
wegen oft wiederholten Vagirens und
unzüchtigen Umgangs mit Walpurga
Nagel, von Winzingen, zu fünf und
einhalbmonatlicher, und
b) Walpurga Nagel, wegen gleicher
Vergehen und wegen Diebstahls= Be-
günstigung, zu viermonatlicher
Zwangs= Arbeitshausstrafe in Ulm
verurtheiltz auch rücksichtlich der Kosten
gegen beide Angeschuldigte das Ange-
messene verfägt.
Den 2.0. November wurde:
10. auf den Grund der von dem O.A.Ge-
richte Münsingen geführten Untersu-
chung:
w) der vormalige Bürgermeister Anton
Bierer, von Münzdorf, wegen gro-
bhen, theils durch Kassen-Eingriffe,
theils durch gesehbwidrige Ausgaben
herbeigeführten Kassenrests als Bür-
germeister, sodann wegen geführter
Nebenrechnungen mit Theilnahme an
Fälschung von Rechnungs-Urkunden