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gen mit Faͤlschung von Rechnungs-
Urkunden, sodann wegen grober Ber-
letzung seiner Amtspflicht als Ge-
meinde-Deputirter durch Theilnahme
an betrüglichem Schuldenmachen auf
den Ramen der Gemeinde und weiteren
sedenfalls unbefugten Kapital-Auf-
nahmen für solche zu Privatzwecken,
neben Cassation von seinem Amrt und
Unféhigkeits-Erklárung zu Be-
kleidung jeder öffentlichen Stelle, zu
vierwöchiger Gefängnitzstrafe ver-
urtheilt.
Am 24. November wurdet
11. auf den Grund der vor dem O. A. Ge-
richte Ravensburg verhandeiten Unter-
suchung Jakob Anton Sabloner, von
Hochsterten, O. A. Wiblingen, wegen
wiederholrer Ueberschreitung seiner Con-
finirung und Landstreicheret, neben dem
Kosten= Ersatze, zur Einsperrung im
Zwangs-Arbeitshaus zu Ulm bis zu
erprobter Besserung, wenigstens aber
auf die Dauer von neun Monate#n
verurtheilk.
Den. 36. November wurde:
12. der bei dem O.A.Gerichte Leurkirch
in Untersuchung gekommene Johannes
Scheuffele, von Weilheim, O. A.
Kirchheim, wegen zweier zwar kleiner,
aber beziehungsweise durch die Art ihrer
Verübung und ihren Gegenstand aus-
gezeichnetet Diebstählc, welche den zwei-
ten Rückfall des Angeschuldigten in diese
Art von Verbrechen begründen, des-
gleichen wegen wiederholten Vagirens,
nNneben dem Kosten= Ersatz, zu achtmo-
natlicher Festungs-Arbeitsstrafe, mit
Willkomm von fünf und zw anzig.
Stockstreichen und nachheriger vier-
monatlicher Einsperrung in dem
Zwangs= Arbeirshaus zu Ulm verur-
theilt. · «
Am 25. November wurde:
15. der Gemeinde-Pfleger Conrad Geisl,
von Ehrenstein, O. A. Ulm, wegen
eines durch unortentliche Rechnungs-
fübrung oerschuldeten, jedoch beveits
ersetzten Kassenrests im Betrag von
voß ft- 33 kr. hl. von seiner Sielle als
Gemeinde = Pfleger entlassen, zu Be-.
kleidung eines verrechnenden Amts für
urfähig erklärt, und neben dem Kosten-
Ersatze zu einer vierwöchigen Ge-
fängnißstrafe verurtheilt; serner
&. der Stadtrath Jakob Dreher, don
Muͤnsingen, wegen eines sich als Güter-
Pfleger durch Kassen = Eingriffe zu
Schuld gebrachten großen Kassenrests
und Fälschung zum Behuf der Ver-
deckung desselben, auch unordentlicher
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