Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

360  I.  3.  Preußens  Erhebung.

schen  Rechtes  über  den  Haufen,  verschmolzen  das  bürgerlich-protestantische
Altwürttemberg  mit  den  geistlichen,  reichsstädtischen  und  adlichen  Territorien
  Neuwürttembergs  zu  einer  Masse.  Der  Wille  des  Königs  und  seiner
zwölf  Landvögte  gebot  unumschränkt  in  den  nördlichen  wie  in  den  südlichen
Provinzen  des  Reichs  —  so  lautete  der  bescheidene  Ausdruck  der  Amtssprache;
  sämmtliche  Gemeindebeamten  ernannte  der  König.  Alles  zitterte,
wenn  der  ruchlose  dicke  Herr  in  seinem  Muschelwagen  heranfuhr;  die  Werkzeuge
  seiner  unnatürlichen  Lüste  sowie  einige  habgierige  mecklenburgische
Junker  bildeten  seine  tägliche  Umgebung.  Durch  Zwangsaushebung  verschaffte
  er  sich  alle  Arbeitskräfte,  die  er  brauchte,  sogar  seine  Lakaien;  in
einem  einzigen  Oberamte  wurden  mehr  als  21,000  Mann  zur  königlichen
Jagdfrohne  aufgeboten.  Ein  strenges  Verbot  der  Auswanderung  raubte
dem  verzweifelten  Volke  die  letzte  Hoffnung.  Mit  besonderer  Schadenfreude
gab  der  König  den  erlauchten  Herren  vom  Reichsadel  seine  selbstherrliche
Macht  zu  fühlen;  er  bedurfte  kaum  der  Mahnungen  des  Protectors,  der
seine  Vasallen  beständig  vor  den  Umtrieben  der  Mediatisirten  warnte.
Die  alten  Familiengesetze  der  Fürsten,  Grafen  und  Ritter  wurden  mit
einem  Schlage  beseitigt;  die  neue  Hofrangordnung  gab  den  adlichen  Grundherren
  ihren  Platz  hinter  den  Pagen  und  Stalljunkern,  und  wer  nicht
bei  Hofe  erschien,  verlor  ein  Viertel  seines  Einkommens.

Gewiß  entsprang  auch  dieser  Sultanismus  —  wie  Stein  das  Treiben
der  rheinbündischen  Despoten  zu  nennen  pflegte  —  nicht  allein  der  persönlichen
  Laune.  Der  König  verfolgte  und  erreichte  das  Ziel  der  württembergischen
  Staatseinheit,  und  es  brauchte  einer  eisernen  Faust,  um
diese  classischen  Lande  der  Kirchthurmspolitik  in  etwas  größere  Verhältnisse
einzuführen.  Ueberall  wo  die  rheinbündische  Bureaukratie  die  Erbschaft
der  kleinen  Reichsfürsten  antrat,  stieß  sie  auf  völlig  verrottete,  lächerliche
Zustände.  Als  die  Staaten  der  beiden  Häuser  Leiningen-Westerburg  dem
Großherzogthum  Berg  einverleibt  wurden,  da  fand  sich  in  der  gemeinschaftlichen
  Kreiskasse  beider  Lande  als  einziger  Bestand  —  ein  Vorschuß
von  45  Gulden,  den  der  Rendant  aus  eigener  Tasche  vorgestreckt.  Der
Untergang  solcher  Staatsgebilde  konnte  kein  Verlust  für  die  Nation  sein.
In  Mürttemberg  aber  wurde  die  unvermeidliche  Revolution  mit  so  grausamer
  Roheit,  mit  so  cynischem  Hohne  durchgeführt,  daß  die  Massen  nur
die  Härte,  nicht  die  Nothwendigkeit  des  Umsturzes  fühlen  konnten.  Während
die  geknebelte  Presse  schwieg,  sammelte  sich  im  Volke  ein  stiller  dumpfer
Groll  gegen  den  König  an.  Die  Einwohner  der  Reichsstädte,  der  hohenlohischen,
  der  Stifts=  und  Ordenslande  wollten  sich  an  das  neue  Wesen
schlechterdings  nicht  gewöhnen.  Auch  die  Altwürttemberger  vergaßen  über
dem  schweren  Druck  der  Gegenwart  Alles,  was  einst  die  Vettern  und
Vettersvettern  der  „Ehrbarkeit“  in  ihren  Landtagsausschüssen  gesündigt
hatten  und  sehnten  sich  zurück  nach  dem  „alten  guten  Rechte"“  der  ständischen
  Verfassung.  Der  Gesichtskreis  dieser  kleinstaatlichen  Welt  blieb  frei-