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nur deren Absatz im Mutterlande, wenn ich solche aͤußerlich
mit den bekannten auslaͤndischen Zeichen, daher mit
fremden Federn schmuͤckte, und auf diese Art doch uoch
eine bedeutende Parthie unterbringe, denn ohne diese Zeichen
würde er schon im Voraus verachtet und verworfen.
Der Hr. Abgeordnete Heinzelmann will den Eingang
von fremdem Stahl noch niedrizer als den vom
Eisen stellen, und zwar 1 fl. 40 kr. den Stahl und 2 fl.
50 kr. das Eisen. Dieses, meine Herren, ist ungerecht
und selbst unausführbar, denn Eisen ist dem Stahl nach
seinem äußern Ansehen so sehr gleich , daß ich selbst, als
ein bestimmter Kenner beyder Sorten, sie deßungeachtet
nach diesem äußerd Ansehen nicht auszuscheiden vermag,
sondern mich nur beym Zerschlagen der Stangen erst überzeugen
kann. Wie sollen nun die Jollbeamten solchen beurtheilen?
Bayern würde bey einer solchen verkehrten
Maßregel bald kein Eisen mehr zum Eingang zu behandeln
haben, wohl aber lauter Stahl, obgleich es Eisen
ist. Die hohe Kammer muß ich bitten, dieses geschilderte
Verhältniß zu berücksichtigen, und welchen Eingangszoll
sie auch für bepde Fabrikate besiimmt, so muß
ich doch darauf bestehen, beyde Producte im Eingangszoll
gleichzustellen.
Beliebt die hohe Kammer, einen schützenden Eingangszoll
für ausländischen Stahl zu bestimmen, so versichere
ich hiemit ernsthaft, Alles anzuwenden, damit Bayern bald
jeden ausländischen Stahl (ausgenommen Gußstahl) entbehren
kann.
Stahlfabrikate. Hier kann ich nur das Nämliche
sagen, was ich bey dem Eisenfabrikate erwähnte,
daher ich mich lediglich hiermit darauf beziehe, und solche
Ihrer Berücksichtigung ebenfalls empfehle.
Schließlich habe ich der Fabrikation von Alaun und
Vitriol zu erwähnen. Kein Fabrikationszweig in Bayern