Inhaltsverzeichnis : Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechszehnter Band. 1868-1871. (16)

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in  den
§§.  39  (Aufhebung  von  Kehxbezirken,  Aenderung  gemischter)  65,  70
Unser  Ministerium,  Abthellung  für  das  Innere,

§.  128  al.  2
Unser  Minislerium,  Abthellung  für  Kirchen=  und  Schul-Sachen,
in  den
8.  38,  80,  128  al.  3,  133  al.  1
Unser  Ministerium.
Art.  V.

Auch  in  denjenigen  Gewerbe-Angelegenheiten,  in  denen  dieß  nicht  bereits  durch
Art.  1  und  II  dieser  Verordnung  bestimmt  ist,  kann  von  den  Entscheidungen  der  Gemeindebehörden
  an  den  Bezirksausschuß,  bezüglich  von  den  Entscheidungen  des  Bezirksausschusses
  an  Unser  Ministerium,  Abtheilung  für  das  Innere  recurrirt  werden.  Es
findet  dabei  das  zeitherige  Verfahren  statt.

Urkundlich  unter  Unserer  eigenhändigen  Unterschrift  und  Unserem  beigesügten  Fürstlichen
  Insiegel.

Heinrichsruh,  den  24.  Septbr.  1869.
(L.  S)  Heinrich  XIV.

v.  Harbon.  Dr.  E.  v.  Beulwiß.